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NATURSCHUTZ : Meeresschutz gestärkt

Koalition streicht Einvernehmensregelung

26.06.2017
2023-08-30T12:32:23.7200Z
2 Min

Der Bundestag hat am Donnerstag eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11939) in geänderter Fassung stimmten in zweiter und dritter Lesung die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Entwurf.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Normen zur Ausweisung von Meeresschutzgebieten zu novellieren. Damit soll das Gesetz an völker- und europarechtliche Vorgaben, etwa die Meeresstrategie-Richtlinie, angepasst werden.

Frist gestrichen Mit ihrem Änderungsantrag hat die Koalition einen wesentlichen Kritikpunkt der öffentlichen Debatte aufgegriffen. Die im Paragraph 57 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz eröffnete Möglichkeit, Meeresgebiete "zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft" zu erklären, erfordert künftig weiterhin nur die "Beteiligung der fachlich betroffenen Bundesministerien". Laut Regierungsentwurf hätte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stattdessen ein Einvernehmen mit diesen Ministerien herstellen müssen. Kritiker fürchteten ein Quasi-Vetorecht für andere Ministerin. Gestrichen wird mit dem Änderungsantrag zudem die im Regierungsentwurf vorgesehene Frist zur Errichtung des nationalen Biotopverbundes. Die geplante Regelung im Paragraph 21 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz, nach der der Verbund bis zum 31. Dezember 2027 aufgebaut werden sollte, entfällt ersatzlos.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sagte, dass durch die Neuregelung im Bundesnaturschutzgesetz die "Natur der Nord- und Ostsee in Zukunft umfassender und zielgenauer" geschützt werden könne. Mit der Streichung der Einvernehmensregelung im parlamentarischen Verfahren sei zudem eine wichtige Verbesserung erreicht worden.

Josef Göppel (CSU) stellte ebenfalls eine Verbesserung gegenüber dem Regierungsentwurf fest. Es sei gelungen, "die "Ausweisung von Meeresschutzzonen außerhalb der Zwölfmeilenzone vor der Küste rechtlich so abzusichern, dass diese Schutzgebiete in den nächsten Jahren wirklich zum Tragen kommen". Die Streichung der Frist beim Aufbau des Biotop-Verbundes sei hingegen "kein Ruhmesblatt".

Carsten Träger (SPD) sprach von einem "schweren Stück Arbeit" mit Blick auf die Verhandlungen zur Streichung der Einvernehmensregelung. Das sei eine "tolle Leistung des Parlaments und in diesem Fall der SPD-Fraktion". Er freute sich über einen "guten Tag für den Meeresschutz".

An Problemen vorbei Deutlich kritischer äußerte sich die Opposition. Birgit Menz (Die Linke) forderte "verbindliche Regelungen, die die Gebiete in Nord- und Ostsee auch effektiv schützen". Der Schutz von Natur und Tieren komme aber auch am Land nur schleppend voran. Kritisch sah die Linken-Abgeordnete auch die Streichung der Biotop-Frist. Der Verbund werde gebraucht, um den Artensterben entgegenzuwirken.

Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, dass die Novelle an den "real existierenden Problemen des Naturschutzes und des Artenschutzes komplett vorbeigeht". Lemke verwies etwa auf negative Folgen für die Artenvielfalt in agrarisch genutzten Gebieten. Lemke warf Hendricks vor, nicht genug für den Arten- und für Naturschutz getan zu haben.