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Digitale Agenda : Nachholbedarf bei Digitalisierung

26.06.2017
2023-08-30T12:32:23.7200Z
2 Min

Deutschland hat großen Nachholbedarf bei digitalen Dienstleistungen und Transparenz der Verwaltung. Das war die Meinung der Sachverständigen in einem Fachgespräch des Ausschusses für Digitale Agenda. Sie empfahlen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft stärker einzubeziehen und Experimentierräume zu schaffen. Zudem plädierten sie für das Once-Only-Prinzip, nach dem Behörden einmal hinterlegte Nutzerdaten für verschiedene Dienstleistungen verwenden können.

"Es ist fünf vor zwölf oder noch später", sagte der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates, Johannes Ludewig, und verwies auf die Platzierungen Deutschlands in internationalen Rankings. Das Onlinezugangsgesetz aus dem Jahr 2016 habe den rechtlichen Rahmen für die Digitalisierung der Verwaltung verbessert. Entscheidend sei nun, dass Bund und Länder im IT-Planungsrat vertrauensvoll zusammenarbeiten und ein ausreichendes Budget bereitstellen.

Bürger nutzten nur 19 Prozent des Online-Angebots von Verwaltungen, betonte Ines Mergel (Universität Konstanz), und forderte mehr Nutzerfreundlichkeit. Anstelle von Gesetzen sollten freiwillige E-Government-Prinzipien den Digitalisierungsprozess leiten. Erfolgversprechend sei eine Digitalisierungsagentur, die Ideen in die öffentliche Verwaltung einbringt, sagte sie mit Verweis auf die USA, Dänemark und Estland.

Es gebe erfolgreiche E-Government-Ansätze in Ländern und Kommunen, nicht aber flächendeckend, bemängelte Matthias Kammer (Direktor des Deutschen Instituts für Vertrauen und Sicherheit im Internet). Während die Digitalisierung alle Lebensbereiche durchdringe, arbeite der Staat als geschlossenes System und nehme selten die Nutzerperspektive ein.

Der moderne Staat müsse als digitale Plattform funktionieren sowie Transparenz, Anwenderfreundlichkeit und Datenschutz garantieren, sagte Walter Palmetshofer (OpenKnowledge Foundation Deutschland). Um öffentliche Daten nutzen zu können und eine offene Verwaltungskultur zu etablieren, solle der Gesetzgeber ein einheitliches Transparenzgesetz schaffen, forderte er.

Das Vertrauen der Bürger könne nur durch Transparenz in der Datenverwendung gewonnen werden, sagte auch Mario Martini (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer). Der geplante Portalverbund von Bund, Ländern und Kommunen müsse durch eine stabile Verwaltungseinheit und Standards gestützt werden. eb