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IMMOBILIENWIRTSCHAFT : Regeln für Makler und Verwalter

26.06.2017
2023-08-30T12:32:23.7200Z
2 Min

Makler und Immobilienverwalter erhalten erstmals Leitplanken für ihre Berufsausübung. Mit den Stimmen der Koalition und gegen die der Opposition verabschiedete der Bundestag am Donnerstag ein Gesetz, das Zulassungsregelungen vorsieht (18/10190). Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (18/12381). Die Entscheidung beendet vorerst lange Streitigkeiten über das Eingriffsrecht des Staates in Freie Berufe auf der einen Seite und die Notwendigkeit, den Verbraucherschutz zu verbessern, auf der anderen Seite.

Makler und Verwalter müssen sich künftig 20 Stunden innerhalb von drei Jahren fortbilden und sind verpflichtet, Kunden darüber zu informieren. Außerdem brauchen alle eine Gewerbeerlaubnis, Wohnimmobilienverwalter müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vor vier Jahren noch einen Sachkundenachweis vereinbart, um dadurch den Verbraucherschutz zu verbessern.

Die CDU-Abgeordnete Astrid Grotelüschen lobte den Gesetzentwurf gleichwohl als guten Kompromiss. Der Verbraucherschutz werde gestärkt, Bürokratie vermieten und Gewerbefreiheit gewahrt. "Wir reden von einer praktikablen Lösung." Sie verteidigte das Streichen des Sachkundenachweises mit dem Hinweis, dass die regelmäßigen und aktuell zu haltenden Fortbildungen mehr Wissen vermittelten und Verbrauchern eher zugute kämen. Zugleich uferten die Kosten nicht aus. Marcus Held vom Koalitionspartner SPD machte keinen Hehl daraus, dass sich seine Fraktion mehr gewünscht hätte. "Ich persönlich nenne das einen Einstieg in mehr Qualität und einen Einstieg in mehr Verbraucherschutz." Held kündigte an, den Sachkundenachweis in der nächsten Legislaturperiode erneut auf den Tisch zu bringen. Schließlich gehe es bei Verwaltern um Vermögenswerte von mehr als zwei Billionen Euro in Deutschland.

Gerade angesichts des hohen Immobilienvermögens sei der Gesetzentwurf ein Skandal, zeigte sich Christian Kühn (Grüne) enttäuscht. "Da geht es um das Altersvermögen von Menschen." Die Kritik des Linken-Abgeordneten Thomas Lutze zielte in die gleiche Richtung. Der Gesetzentwurf bleibe hinter den Möglichkeiten zurück, die Fortbildungsverpflichtung sei "ein bisschen dünn".Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu einer Reform des Wohneigentumsrechts (18/8084) wurde mit den Koalitions-Stimmen abgelehnt. pez