Klassische Rollenverteilung: Der Mann arbeitet, während sich die Frau um die Kinder kümmert. Doch die gesellschaftliche Realität ändert sich zunehmend.
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Persönlicher Bereich und gesellschaftlicher Wandel stehen in einem Spannungsverhältnis
Karlsruhe, 21. April 2015: Die acht Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts haben einstimmig entschieden. Der Bund hatte keine Kompetenz zur Einführung des Betreuungsgeldes. Das Betreuungsgeld-Gesetz, das der Bundestag zwei Jahre zuvor nach endlosen Debatten verabschiedet hatte, sei deshalb verfassungswidrig und nichtig. Die Richter folgten in ihrem Urteil der Argumentation…
Die Familie gilt gemeinhin als die Urzelle menschlicher Gemeinschaft; ihrem Beziehungsgeflecht kann sich niemand vollständig entziehen - hat doch jeder von uns zumindest Eltern, ob nun im rein…
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