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LANDWIRTSCHAFT II : Düngerecht im Fokus der Experten

Überwiegend positive Meinungen zur Novelle der Bundesregierung

23.01.2017
2023-08-30T12:32:14.7200Z
3 Min

Überwiegend wohlwollend haben Sachverständige vergangene Woche die geplante Änderung des Düngerechts (18/7557) in einer Anhörung des Landwirtschaftsausschusses beurteilt. Die eingeladenen Wissenschaftler erkannten in der Gleichstellung von Umweltzielen mit denen der Lebensmittelproduktion einen Paradigmenwechsel. Vertreter der Landwirtschaft befürchteten hingegen, dass nach dem Entwurf der Bundesregierung in Zukunft die Düngung der Pflanzen ausschließlich dem Wasserrecht untergeordnet werden könnte.

Das Düngegesetz regelt den Verkehr und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten. Die Gesetzesänderung soll die Grundlage für die Novellierung der Düngeverordnung bilden, um den Vorgaben der EG-Nitratrichtlinie 91/676/EWG gerecht zu werden. Ziel der Richtlinie ist es, der Nitratsalzbelastung der Böden und des Grundwassers durch die Landwirtschaft infolge von Überdüngung vorzubeugen. Die EU-Kommission reichte jüngst Klage gegen die Bundesrepulik wegen mangelhafter Umsetzung der Richtlinie ein.

Die vorgelegte Novelle sieht mit der Einführung der sogenannten Stoffstrombilanz ein auf jeden Betrieb flächenbezogenes Bilanzierungssystem zur Nährstoffermittlung vor. Sie soll den Landwirten die Kontrolle über die Ausbringung von Nährstoffen auf die Äcker ermöglichen und den Behörden die notwendigen Daten zur Überprüfung an die Hand geben. Dadurch soll der Eintrag von Nitrat in das Grundwasser reduziert werden. Nitrat ist ein natürlicher Bestandteil von Düngern. Ist davon zu viel im Boden vorhanden und wird es von den Pflanzen nicht aufgenommen, kann es in das Grundwasser gelangen. Für Menschen kann es je nach Dosis schädlich sein.

Umso wichtiger war es Turgut Pencereci vom Landeswasserverbandstag Brandenburg e.V., festzustellen, dass es in Brandenburg bei den Wasserwerken keine Belastung mit Nitraten gebe. Allerdings würden rund ein Drittel der Messstellen im Land erhöhte Werte aufweisen. Das Gesetz sei ein Fortschritt und könne zur Verbesserung der Situation beitragen.

Dass die Reform zusätzliche Auflagen für alle Bauern mit sich bringen werde, stellte Steffen Pingen vom Deutscher Bauernverband e.V. fest. Er kritisierte, dass in der Praxis der Landwirt nicht mehr die bedarfsgerechte Düngung der Pflanzen im Auge haben könne, sondern sich die Düngung dem Wasserrecht aufgrund immer schärferer Grenzwerte unterordnen werde.

Bernhard Osterburg vom Johann Heinrich von Thünen-Institut begrüßte die Einführung der Stoffstrombilanz. Diese sei belegorientiert und könne über Rechnungen und weitere Kennwerte nachvollzogen werden. Zudem könnten auch die Betriebe profitieren, weil die Bilanzierung mögliche Effizienzsteigerungen offenbare.

Mehr Effizienz erwartete auch Birgit Apel aus dem Fachbereich Landbau, Nachwachsende Rohstoffe der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen durch die Novelle. Allerdings werde sich nicht jedes Unternehmen die erforderliche teure bodennahe Technik leisten können. Auf die viehhaltenden Betriebe kämen Kosten zu, die den Strukturwandel in einigen Regionen verstärken werden.

Zielverschiebung Mit der Gesetzesänderung werde zum ersten Mal in der Nachkriegszeit das politische Ziel der Ernährungssicherung abgelöst von der Aufgabe, Landwirtschaft als Dienstleistung am Ökosystem zu betrachten, stellte Friedhelm Taube von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel fest. "Das ist ein Paradigmenwechsel", sagte er.

Auch Franz Wiesler von der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt (LUFA) Speyer stellte fest, dass Verbesserungen im Umgang mit Düngern dringend erforderlich seien. Doch mahnte er an, in Zukunft beide Ziele miteinander ausgeglichen zu verfolgen und nicht die Umweltziele zu stark zu gewichten.