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URTEIL : Karlsruhe stärkt Informationsrechte des Bundestages

Die Bundesregierung muss Fragen der Abgeordneten grundsätzlich öffentlich beantworten

27.11.2017
2023-08-30T12:32:30.7200Z
3 Min

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte des Parlaments auf Kontrolle der Bundesregierung erneut gestärkt. Anfragen des Bundestages müsse sie grundsätzlich öffentlich beantworten, solange das Staatswohl nicht gefährdet sei, urteilten die Karlsruher Richter am 7. November.

Anlass des Verfahrens war eine Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2010. Die Abgeordneten hatten Auskünfte über Vereinbarungen zwischen der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung und der Deutschen Bahn AG zum Bauprojekt Stuttgart 21 verlangt sowie Informationen über aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegenüber mehreren Banken während der Finanzkrise 2005 bis 2008. Die Bundesregierung hatte diese aber zum Teil nicht und - aus Sicht der Kläger - teilweise unzureichend beantwortet. Die Grünen strengten ein Organstreitverfahren wegen der Verletzung von Informationsansprüchen gemäß Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes an. Die Koalition aus Union und FDP berief sich mit Blick auf die Deutsche Bahn auf Geheimhaltungspflichten. Auskünfte über Unternehmen, an denen der Bund beteiligt sei, fielen nicht unter das Informationsrecht, argumentierte sie. Die Finanzmarktaufsicht betreffend verwies die Bundesregierung auf Belange des Staatswohls. Die Stabilität des Finanzmarktes und der Erfolg staatlicher Stützungsmaßnahmen könnten gefährdet werden, wenn die von den Abgeordneten erfragten Informationen öffentlich würden, so ihr Standpunkt. Außerdem beziehe sich das Recht auf Auskunft auf die Regierung, nicht aber auf Aufsichtsbehörden wie die Bundesanstalt für Finanzsdienstleistungsaufsicht (BaFin).

»Rechte verletzt« Beide Begründungen wiesen die Richter zurück. Die damalige Regierung habe die Auskünfte zu Unrecht verweigert und damit die Rechte der Abgeordneten verletzt, heißt es im Urteil (Az.:2 BvE 2/11). In Bezug auf die BaFin dehnte das Bundesverfassungsgericht die Informationspflichten der Regierung auch auf nachgeordnete Behörden aus. Ebenso bei der Deutschen Bahn. Hier stellten die Richter klar, dass der Verantwortungsbereich der Bundesregierung sich "auf alle Tätigkeiten von mehrheitlich oder vollständig in der Hand des Bundes befindliche Unternehmen in Privatrechtsform und damit auch auf die Deutsche Bahn AG" erstreckt. Tatsächlich ist der Bund nicht nur Alleingesellschafter der Bahn, sondern trägt laut Grundgesetz auch die Verantwortung für die Schienenwege und das überregionale Verkehrsangebot. Diese erwerbswirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand müsse die Regierung dem Parlament gegenüber verantworten, heißt es in der Urteilsbegründung.

Grundsätzlich müsse die Bundesregierung plausibel und auf den jeweiligen Fall bezogen begründen, weshalb der Informationsanspruch des Bundestages ausnahmsweise zurückstehen müsse. Bevor sie eine Information vollständig verweigere, müsse sie zudem prüfen, ob es nicht ausreiche, die Geheimschutzordnung des Bundestages anzuwenden. In diesem Fall wären ihre Antworten zwar nicht öffentlich zugänglich, aber die Information der Abgeordneten bliebe gewährleistet.

Das Karlsruher Urteil reiht sich ein in zahlreiche Entscheidungen zu Fragen der Transparenz. So befanden die Richter am 21. Oktober 2014, dass die Bundesregierung den Bundestag zwar nicht vorab über mögliche Waffenexporte unterrichten muss, wohl aber über genehmigte Rüstungsexporte Auskunft zu erteilen hat - etwa über die Art und Anzahl der exportierten Kriegswaffen, das Empfängerland, den Gesamtumsatz und die beteiligten Unternehmen. Auch in diesem Fall hatten die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen geklagt.