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Gastkommentare - Contra : Es gibt keinen Grund

Selbstauflösungsrecht für den Bundestag?

27.11.2017
2023-08-30T12:32:30.7200Z
2 Min

Bei aller Aufregung über die aktuelle Lage: Es gibt keinen Grund, die relativ strengen Vorgaben des Grundgesetzes für eine Neuwahl zu lockern.

Gerade das wichtigste Argument, das für ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages angeführt wird, spricht in Wahrheit dagegen: Gerhard Schröder habe 2005 absichtlich eine Vertrauensabstimmung verlieren müssen, um die Wahl zu ermöglichen. Das stimmt. Aber niemand - außer seinem Überdruss an der widerspenstigen Parteibasis - hat ihn zur Verkürzung seiner Amtszeit gezwungen. Er hätte eben weiterregieren (und vielleicht mal auf die Basis hören) sollen. Stattdessen warf er hin, und genau das ist es, was die Väter und Mütter des Grundgesetzes vermeiden wollten - auch wenn sein Vorgehen rechtlich zulässig war.

Erscheint es wirklich unumgänglich, die Wähler neu zu befragen, bietet die Verfassung durchaus einen Weg. Artikel 63 sieht bekanntlich vor, bei einer fehlenden "Kanzlermehrheit" den Bundespräsidenten über Minderheitsregierung oder Parlamentsauflösung entscheiden zu lassen. Es spricht nicht gegen dieses kluge Verfahren, dass derzeit vielen Akteuren der Mut fehlt, es anzuwenden.

Wer mehr Flexibilität will, sollte zunächst die Kräfteverhältnisse so akzeptieren, wie sie sind, schon aus Hochachtung vor dem Parlament - Stichwort Minderheitsregierung. Diese Lösung würde die Rolle der Abgeordneten stärken, weil die Regierung sich ihre Mehrheiten immer wieder suchen müsste. Und wenn das aussichtslos erschiene, könnte man immer noch die Wähler fragen. Als letzter Ausweg kann auch das sinnvoll sein.

K ein Grund also, an der besten deutschen Verfassung aller Zeiten zu schrauben.