Die ersten vollautomatischen Autos sind auf regulären Straße unterwegs. Im November dieses Jahres veröffentlichte Waymo, eine zum Google-Mutterkonzern Alphabet gehörende Firma, ein Promo-Video, das zeigt, wie Fahrzeuge der Firma durch vorstädtische Straßenzüge der Stadt Phoenix im Bundesstaat Arizona cruisen. Das kurze Video zeigt klassische Situationen des Alltags: Fußgänger, die eine Straße überqueren, eine durch einen Müllwagen schwer einsehbare Fahrbahn, mehrspurige Kreuzungen mit Ampelschaltung - laut Video meistert die autonome Fahrintelligenz all diese Situation. Die Passagiere sitzen dabei auf der Rückbank, der Rechner lenkt autonom. Das wurde auch vorher schon getestet, nur bleibt in Phoenix der Platz hinterm Steuer frei. Im Fall der Fälle könnte kein Mensch eingreifen, der Rechner ist auf sich gestellt. Per se hat Waymo damit das Level 5 des autonomen Fahrens erreicht - der Fahrer ist überflüssig.
Autonomes Fahren, lange Zukunftsvision, scheint inzwischen zum Greifen nahe. Das Potential ist riesig. Quasi alle großen Automobilhersteller arbeiten an der Technik, auch Technologiekonzerne wie Google und Apple sind mit dabei. Die Logistikbranche sitzt in den Startlöchern, um Fahrer durch Rechner zu ersetzen. Das spart Personalkosten. Pendler könnten sich statt auf den Verkehr auf andere Dinge konzentrieren. Autonome Fahrzeuge könnten zudem gehandicapten Menschen, die bisher keine Fahrerlaubnis erhalten, individuelle Mobilität ermöglichen.
Noch sind aber viele technische, regulatorische, ethische und rechtliche Fragen zu klären. Teils ist die Technik schneller als das Recht: So hat Audi jüngst einen "Staupiloten" vorgestellt, der nach Angaben des Ingolstädter Konzerns "als weltweit erstes System hochautomatisiertes Fahren auf Level 3" erlaubt. Das heißt: In Stausituationen auf der Autobahn bis 60 km/h übernimmt das System das Fahren in der Kolonne. Der Fahrer muss das System nicht wie bei Level-2-Systemen permanent überwachen, soll aber "wahrnehmungsbereit" sein und auf Hinweis des Systems wieder übernehmen. In Serie ist das System noch nicht. Audi kümmert sich derzeit um die Zulassungen. Zudem sind je nach Land rechtliche Bestimmungen zu beachten.
Zumindest in der Bundesrepublik gibt es dafür einen Rahmen: Mitte dieses Jahres verabschiedeten Bundestag und Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf. Demnach kann ein Fahrer "hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen" aktivieren, muss aber gegebenenfalls eingreiffen können. Eine "Blackbox" soll im Schadensfall klären, ob System oder Fahrer versagt haben. Ersetzt wird der Fahrer also nicht. Noch nicht.scr
Weiterführende Links zu den Themen dieser Seite finden Sie in unserem E-Paper.