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Terror : Straftaten-Katalog wird ausgeweitet

EU-Parlament beschließt neue Regeln zur Bekämpfung. Kritik kommt von Menschenrechtsorganisationen

20.02.2017
2023-08-30T12:32:15.7200Z
2 Min

Unter dem Eindruck der Terroranschläge in Paris, Brüssel, Nizza und Berlin in den Jahren 2015 und 2016 ist der Ruf nach strengeren strafrechtlichen Vorschriften und einer engeren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden in der Europäischen Union lauter geworden. Dass die gesetzgeberischen Mühlen in Brüssel und Straßburg langsamer als erhofft mahlen, zeigen zwei jetzt vom Europäischen Parlament angenommene Regeln - die Europäische Kommission hatte sie bereits im Dezember 2015 vorgeschlagen. Künftig sollen EU-Bürger an den Außengrenzen systematischer kontrolliert werden. Die Anti-Terrorismus-Richtlinie erweitert zudem den Katalog terroristischer Straftatbestände.

Hintergrund ist die Erkenntnis, dass schätzungsweise mehr als 4.000 EU-Bürger sich als "ausländische Kämpfer" Terrorgruppen wie dem Islamischen Staat (IS) in Syrien und anderen Ländern angeschlossen haben. Die erste Neuregelung, die den sogenannten Schengener Grenzkodex von 2006 ergänzt, sieht systematische Personenkontrollen an den EU-Außengrenzen vor. Davon sollten die Grenzschützer gemäß dem Kommissionsvorschlag nur in begründeten Fällen an See- und Landgrenzübergängen abgehen können. Das Parlament hat eine entsprechende Sonderbestimmung auch für Flughäfen durchgesetzt.

Die von der CSU-Abgeordneten Monika Hohlmeier als Berichterstatterin verantwortete Anti-Terrorismus-Richtlinie verschärft eine ursprünglich 2002 unter dem Eindruck der New Yorker Anschläge am 11. September 2001 erlassene EU-Rahmenregelung zur wirksameren Terrorismusbekämpfung. Bereits jetzt ist die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, die Anwerbung von Personen sowie die Anstiftung zu terroristischen Straftaten strafbar. In Zukunft sind es auch das Reisen "zu terroristischen Zwecken", Ausbildungsaufenthalte in Terroristencamps, das Verbreiten und die Glorifizierung von terroristischen Inhalten sowie die Finanzierung terroristischer Aktivitäten.

Schutz der Opfer Auf Drängen des EU-Parlaments werden durch die Neuregelung Vorkehrungen zum besseren Schutz der Opfer terroristischer Straftaten getroffen. "Durch ein vereinheitlichtes und kohärentes Strafrecht zur Terrorbekämpfung geben wir den Polizei- und Justizbehörden der Mitgliedstaaten endlich die geeigneten Mittel an die Hand, um das europäische freiheitliche Modell zu schützen", sagte Berichterstatterin Hohlmeier. Menschenrechtsorganisationen, wie Amnesty international, kritisierten die Regeln indes: Sie fürchten, dass sie durch "unscharfe" Formulierungen" eine "Kriminalisierung öffentlicher Proteste" zur Folge haben könnte. Polit- oder Öko-Aktivisten würden dann im schlimmsten Falle als Terroristen gelten.

Der Autor ist Korrespondent der FAZ in Brüssel.