Piwik Webtracking Image

FRAUEN : Die Lohnlücke

Ministerin Schwesig will für mehr Gerechtigkeit bei den Gehältern sorgen. Die Opposition bezweifelt den Erfolg

20.02.2017
2023-08-30T12:32:16.7200Z
3 Min

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Die Formel ist einfach und überzeugend. Doch die Realität sieht anders aus. Noch immer finden Deutschlands Frauen in ihrer Lohntüte zwischen sieben und acht Prozent weniger Gehalt vor als ihre männlichen Kollegen - für die gleiche Arbeit bei gleicher Qualifikation. Diesem Missstand will Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) jetzt mit einem Gesetz zu Leibe rücken. Nach monatelangem Tauziehen innerhalb der Koalition beriet der Bundestag am vergangenen Donnerstag in erster Lesung über den Gesetzentwurf (18/11133), auf den sich CDU/CSU und SPD als Kompromiss hatten einigen können.

Das "Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen" sieht vor, dass Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber ein Auskunftsrecht darüber haben, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden - allerdings erst ab einer Betriebsgröße von 200 Beschäftigten. Zudem sollen Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten verpflichtet werden, regelmäßig ihre Gehaltsstrukturen auf Einhaltung der Lohngleichheit von Frauen und Männern zu überprüfen und entsprechende Berichte vorzulegen, die die Beschäftigten einsehen dürfen.

Kritik an Betriebsgrößen Der Gedanke, der hinter diesem Gesetz steht, ist einfach: Erst wenn Frauen erfahren, dass sie schlechter bezahlt werden, können sie dagegen vorgehen. Frauen, so führte Ministerin Schwesig an, werde oft vorgeworfen, sie seien selbst Schuld an der Situation, weil sie nicht hart genug verhandelten: "Aber ich frage Sie: Wie will man verhandeln, wenn man gar nicht weiß, wie viel Geld vielleicht der Mann, der die Stelle vorher besetzt hat, bekommen hat?"

Die Opposition ist zwar bereit, der Argumentation der Ministerin zu folgen, kritisiert jedoch, dass die Regelungen erst ab Unternehmensgrößen von 200 beziehungsweise 500 Beschäftigten gelten sollen. "Wo arbeiten die meisten Frauen, und wo ist die Lohnlücke am größten?", fragte die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Cornelia Möhring, und beantwortete ihre Frage gleich selbst: "Ja, richtig, in Betrieben, die kleiner sind. Somit lassen sie die Mehrheit der Frauen leider im Regen stehen." In Schwesigs Heimatland Mecklenburg-Vorpommern hätten nach Auskunft der dortigen Landesregierung gerade einmal 0,5 Prozent der Betriebe mehr als 200 Beschäftigte, hielt Möhring der Ministerin vor. Schlimmstenfalls versperre dieses Gesetz mit seinen "butterweichen Regelungen" einem wirkungsvollen Entgeltgleichheitsgesetz für lange Zeit den Weg, "weil Sie vorgaukeln, tatsächlich etwas Sinnvolles auf den Weg zu bringen".

Das Urteil der Grünen fiel nicht weniger negativ aus. Auch deren Familienpolitikerin Katja Dörner monierte die Betriebsgrößen, für die das Gesetz gelten soll. In den Genuss des Auskunftsrechts kämen nicht einmal 40 Prozent der berufstätigen Frauen. "Etwas mehr Transparenz für nicht einmal die Hälfte der Frauen - das hat mit echter Lohngleichheit gar nichts zu tun", sagte Dörner. Zudem nütze diese Transparenz wenig, wenn die Frauen faktisch keine Möglichkeiten haben, die Diskriminierung beim Gehalt zu beenden. "Um Lohngerechtigkeit durchsetzen zu können, brauchen wir dringend ein Verbandsklagerecht", forderte Dörner. "Dass Frauen individuell klagen, wird selten vorkommen, das können wir von den Frauen auch nicht verlangen."

Ministerin Schwesig räumte ein, dass der Gesetzentwurf einen Kompromiss darstelle. Wenn es nach ihr ginge, so bekannte Schwesig, kämen alle Beschäftigten in den Genuss des Auskunftsrechts gegenüber den Arbeitgebern. Aber der Union "war es wichtig, dass es erst bei größeren Betrieben anfängt". Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann sprang der Ministerin denn auch zur Seite und stellte klar: "Ohne die SPD und den beharrlichen Einsatz der Ministerin gäbe es überhaupt kein Gesetz." Weil es der CDU/CSU in Sachen Transparenz an Mut und Gestaltungswillen gemangelt habe.

14 Millionen Betroffene Die Union hingegen zeigte sich zufrieden mit dem Entwurf. Deren Familienpolitikerin Nadine Schön bezeichnete es zwar als "Skandal, dass Frauen wegen ihres Geschlechtes oder wegen der Unachtsamkeit der Arbeitgeber schlechter bezahlt werden als Männer". Zugleich verteidigte sie, dass der Auskunftsanspruch erst ab Betrieben von 200 Beschäftigten gelten soll. Im Referentenentwurf des Ministeriums wären noch 36 Millionen Beschäftigte vom Auskunftsanspruch "betroffen" gewesen. Jetzt seien es noch 14 Millionen, davon eine Million Frauen, die in Betrieben ohne Tarifvertrag arbeiten. "Das ist auch sachgerecht; denn wenn es einen Tarifvertrag gibt, dann muss man davon ausgehen, dass er geschlechtssensibel ist", sagte Schön.