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recht : Fußfesseln nach der Haft

20.02.2017
2023-08-30T12:32:16.7200Z
1 Min

Für terroristische Straftäter soll die elektronische Fußfessel nach der Haft vermehrt zum Einsatz kommen. Dies sieht ein Gesetzentwurf von Union und SPD (18/11162) vor, über den der Bundestag vergangene Woche erstmals beriet (siehe auch Seite sechs). Bisher kommt die "elektronische Aufenthaltsüberwachung" nur bei Personen infrage, die wegen terroristischer Straftaten inhaftiert waren und weiterhin als gefährlich eingestuft werden. Künftig soll dies auch nach Verbüßung einer Haft wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, der Terrorismusfinanzierung, der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer in- oder ausländischen terroristischen Vereinigung möglich sein. Die Fußfessel soll zudem schon nach zweijähriger Haftstrafe angeordnet werden können statt wie bisher nach dreijähriger.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte, Terroristen seien sehr mobil. Mit Hilfe der Fußfessel ließen sich ihre "Netzwerke zerschneiden". Dagegen sprach Ulla Jelpke (Linke) von "Symbolpolitik". Die Vorschläge versprächen keine Wirkung und seien zudem unverhältnismäßig. Hans-Christian Ströbele (Grüne) argumentierte, im Fall des Berlin-Attentäters Anis Amri wäre die geplante Regelung gar nicht anwendbar gewesen, da er nicht verurteilt war. Auch hätte ihn eine elektronische Fußfessel nicht an der Tat hindern können. Patrick Sensburg (CDU) regte an, die Regelung auf verurteilte Rechts- und Linksterroristen zu erweitern.