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Bund-Länder-Finanzen : Eine Frage der Solidarität

Parlamentarier kritisieren Vorschlag der Ministerpräsidenten

20.02.2017
2023-08-30T12:32:16.7200Z
3 Min

Im Grundgesetz 13 Änderungen, dazu ein weiteres Gesetzespaket mit 25 Einzel-Artikeln, die Änderungen in bestehenden Gesetzen und mehrere neue vorsehen - das, was die Regierungschefs von Bund und Ländern in den vergangenen Monaten und Jahren unter dem Stichwort Bund-Länder-Finanzen ausgehandelt haben, ist sehr umfangreich ausgefallen. Dabei geht es nicht mehr nur um die Frage, wie Geld zwischen Bund und Ländern sowie unter den Länder verteilt wird, sondern auch um ganz andere Themen: Verantwortung für die Autobahnen, Unterhaltsvorschuss, Steuerverwaltung, digitale Verwaltungsleistungen. Selbst eine Regelung zum Vergaberecht im sogenannten unterschwelligen Bereich hat es in das Mammutpaket geschafft.

Mit den Parlamentariern hatte aber bis vergangene Woche offiziell noch niemand darüber gesprochen. Bei der ersten Lesung der beiden Gesetzentwürfe der Bundesregierung (18/11131, 18/11135) stellten die Parlamentarier daher fraktionsübergreifend erstmal klar, wer am Ende den Daumen hebt oder senkt. "Gesetze werden im Bundestag gemacht", sagte Ralph Brinkhaus (CDU) und schoss in Richtung Länder: "Die Ministerpräsidentenkonferenz ist kein Verfassungsorgan."

Brinkhaus bezog sich dabei auf die 16-zu-null-Einigung der Länder von 2015 zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleiches, dem Herzstück der vorgelegten Entwürfe. Die Einigung war die Grundlage der Verhandlungen mit der Bundesregierung, die zu den umfangreichen Gesetzespaketen führte (siehe Seite 3). Für die Parlamentarier ist dieser Kompromiss indes nicht sakrosankt, mehrfach wurde das "Strucksche Gesetz" zitiert, nach dem kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es eingebracht wurde. Ob das auch bei der eigentlichen Neuregelung des Finanzausgleiches greifen wird, stellte zumindest Anja Hajduk (Bündnis 90/Die Grünen) in Frage: "Ich glaube nicht, dass wir das von der Bundesebene werden zurückdrehen können. Das haben die Ministerpräsidenten so beschlossen."

Milliardendeal Eine Neuordnung des Finanzausgleichs steht an, weil die aktuellen Regelungen und der Solidarpakt II nach 2019 auslaufen. Die von den Ländern vorgeschlagene Lösung sieht vor, den eigentlichen Länderfinanzausgleich aufzugeben. Ein Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft soll teilweise über Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuerverteilung erfolgen, danach sorgt der Bund mit Zuweisungen für eine weitere Annäherung. In der Summe sollen die Länder vom Bund ab 2020 um rund 9,7 Milliarden Euro entlastet werden, Tendenz steigend. Insbesondere die bisherigen Geberländer wie Bayern und Hessen werden mehr Geld zur Verfügung haben.

Mit dieser Lösung konnten sich die Abgeordneten nicht wirklich anfreunden. Die reichen Länder verabschiedeten sich aus der Solidarität, kritisierte Haushaltsausschuss-Vorsitzende Gesine Lötzsch (Die Linke). Carsten Schneider (SPD) betonte, dass sich der bisherige Ausgleich bewährt und gute Ergebnisse erzielt habe. Mit der Neuregelung profitierten vor allem die bisherigen Geberländer. Die leistungsschwächeren Länder würden hingegen abhängiger von der Leistungsfähigkeit und dem Willen des Bundes. Brinkhaus merkte an, dass durch die Regelung Länder wie Berlin "zum Kostgänger des Bundes" würden. "Ob das mit einem selbstbewussten föderalen System zu vereinbaren ist, ist eine Frage, die diese Länder selber beantworten müssen."

Grünen-Abgeordnete Hajduk nahm auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in die Pflicht. Dieser hätte versäumt, in den Verhandlungen auf eine zukunftsfeste Lösung zur Berechnung des Finanzausgleiches hinzuwirken. Als Maßstab werde weiterhin auf die Finanzkraft pro Kopf gesetzt. Das werde aber der wachsenden Spreizung zwischen reichen und armen Regionen nicht gerecht, die durch demographischen und sozialräumlichen Wandel getrieben werde.

Auch die übrigen Vorhaben in den Gesetzentwürfen dürften im weiteren Verfahren für kontroverse Diskussionen sorgen. Umstritten - nicht nur bei der Opposition, sondern auch bei der SPD - ist die geplante Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen. Die Sozialdemokraten zeigten sich erfreut über die Ankündigung Schäubles, dass die Gesellschaft keine eigene Kreditfähigkeit bekommen solle, forderten aber eine Ausgestaltung als Anstalt öffentlichen Rechts (siehe Seite 2). Schäuble sagte allerdings auch: Die Gesellschaft werde für die bei Kritikern ungeliebte "Finanzierungen durch öffentlich-private Partnerschaften" offen sein. Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch bezeichnete die Gesellschaft als "ein Geschenk an Versicherungen und Anlagefonds und deren Renditeerwartungen".

Mahnung an Länder Der Finanzminister gab bei der Einbringung zu, dass nicht der ganz große Wurf gelungen sei. An einem zukunftsfesteren System des Finanzausgleiches müsse in nachfolgenden Legislaturperioden weiter gearbeitet werden. Jetzt gelte es, den langwierig verhandelten Kompromiss auch verabredungsgemäß umzusetzen - eine Mahnung an die Länder, denn die haben im Bundesrat schon mehr als 70 Änderungen vorgeschlagen.

Ob sich der Bundestag von Schäuble oder dem Bundesrat beeindrucken lässt, bleibt abzuwarten. Erstmal stehen Anhörungen auf dem Programm: Insgesamt 13,5 Stunden davon will der Haushaltsausschuss in den kommenden Sitzungswochen im März absolvieren.