Vertrauensgremium ohne AfD-Vertreter
Der Bundestag hat vergangenen Donnerstag einstimmig das Vertrauensgremium gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (19/967) eingesetzt. Das Gremium hat die Aufgabe, Wirtschaftspläne für die Nachrichtendienste zu billigen. Bei der Wahl der Mitglieder fiel der Kandidat der AfD, Marcus Bühl, mit 315 Stimmen durch. Benötigt wurden 355 Stimmen. Gewählte Mitglieder sind für die Unions-Fraktion Reinhard Brandl (578 Stimmen), Klaus-Dieter Gröhler (570), Rüdiger Kruse (579), Eckhardt Rehberg (572), für die SPD Martin Gerster (568) und Johannes Kahrs (509), für die FDP Stefan Ruppert (543), für die Linken Gesine Lötzsch (475) sowie für die Grünen Tobias Lindner (545).
Organ gemäß Bundesschuldenwesengesetz
Der Bundestag hat vergangenen Donnerstag das Gremium gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (19/969) eingesetzt. Das Gremium wird vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet. Bei der Wahl der 13 Mitglieder fielen die Kandidaten der AfD, Albrecht Glaser und Volker Münz, durch.
Sondergremium für EFSF-Angelegenheiten
Der Bundestag hat vergangenen Donnerstag die Mitglieder des Sondergremiums gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes gewählt. Das Gremium nimmt in bestimmten Fällen die Beteiligungsrechte des Bundestages im Rahmen des Euro-Rettungsschirms EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) wahr. Die Kandidaten der AfD fielen bei der Wahl durch: Peter Boehringer (308 Stimmen) und Birgit Malsack-Winkemann (314, als Stellvertreterin) erreichten nicht die erforderlichen 355 Stimmen. Gewählt wurden für die Unions-Fraktion Axel E. Fischer (564), Alois Rainer (581) und Eckhardt Rehberg (567), für die SPD Johannes Kahrs (499) und Swen Schulz (565), für die FDP Otto Fricke (556), für die Linke Gesine Lötzsch (468) sowie für die Grünen Sven-Christian Kindler (504).
Grüne fordern Aus für Urananreicherung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert das Aus für Urananreicherung und Brennelementherstellung in Deutschland. Spätestens am 31. Dezember 2022 soll nach Willen der Fraktion die Betriebserlaubnis für diese Anlagen erlöschen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Grünen (19/964) zur Änderung des Atomgesetzes vor. Der Antrag wurde vergangenen Donnerstag ohne Aussprache an die Ausschüsse überwiesen. Zur Begründung verweisen die Grünen auf den in Deutschland bereits beschlossenen Atomausstieg zum 31. Dezember 2022. Dieser beziehe sich aber nur auf Kraftwerke und nicht auf die Anreicherung von Uran beziehungsweise Herstellung von Brennelementen. Da auch von diesen Betrieben atomare und chemotoxische Risiken ausgingen, müsse der Betrieb beendet werden, schreiben die Grünen. Zudem dienten die Produkte aus solchen Anlagen "dem Betrieb von grenznahen ausländischen Atomkraftwerken, deren Betriebsrisiken auch Menschen in Deutschland und die Umwelt betreffen".
FDP will digitalen Schub über Abschreibungen erreichen
Die FDP-Fraktion will die Abschreibung für digitale Wirtschaftsgüter (zum Beispiel Software) verbessern. Davon erhofft sich die Fraktion einen steuerlichen Innovationsschub für die digitale Transformation von Unternehmen, heißt es in einem Antrag (19/959), der am Donnerstag vom Bundestag an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde. Für digitale Innovationsgüter fordert die FDP-Fraktion eine maximale Nutzungsdauer von drei Jahren.
Für Wegfall des steuerlichen Solidaritätszuschlags
Die FDP-Fraktion will den steuerlichen Solidaritätszuschlag aufheben lassen. Dieses Ziel verfolgt ein von der Fraktion eingebrachter Gesetzentwurf (19/1038). Zur Begründung schreibt die Fraktion, den Bürgern sei bei Einführung des Solidaritätszuschlags versprochen worden, dieser werde nur befristet erhoben. Da der Solidarpakt II 2019 auslaufe, entfalle dann auch die Legitimation des Zuschlags.
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