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Rente : Versorgung für Ost-Geschiedene

19.03.2018
2023-08-30T12:34:26.7200Z
1 Min

Für die rentenrechtliche Situation der in der DDR geschiedenen Frauen muss eine Lösung gefunden werden. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/983), der vergangene Woche ohne Aussprache zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde. Im Gegensatz zu Frauen aus den westlichen Bundesländern können in der DDR geschiedene Frauen nicht von den Rentenanwartschaften ihres früheren Ehepartners profitieren. Dies betrifft auch Scheidungen in den östlichen Bundesländern bis 1992, da dort erst in jenem Jahr der Versorgungsausgleich nach westdeutschem Muster eingeführt wurde.

Daraus würden sich "erhebliche soziale Härten" insbesondere bei älteren, geschiedenen Frauen, die sich vorrangig um die Familie und die Erziehung der Kinder gekümmert haben, ergeben, argumentieren die Grünen. So könne eine Frau aus den alten Bundesländern, deren Ehe vor 1977 geschieden wurde, eine Geschiedenenwitwenrente beziehen, wenn ihr Ex-Mann ihr vor seinem Tod Unterhalt gezahlt hat. Eine Frau aus den neuen Bundesländern, deren Ehe vor 1977 geschieden wurde, habe hingegen keinen Anspruch auf eine Geschiedenenwitwenrente, auch dann nicht, wenn ihr Mann gerichtlich dazu verurteilt wurde, ihr Unterhalt zu zahlen.

Die Fraktion verlangt deshalb von der Bundesregierung, "schnellstmöglich" eine Regelung zugunsten von Frauen einzuführen, die vor 1992 im Gebiet der neuen Bundesländer geschieden wurden und ihre Erwerbsarbeit unterbrochen oder eingeschränkt haben.