Piwik Webtracking Image

recht : Zank um Kinderbetreuung durch getrennte Eltern

Breite Kritik an FDP-Vorstoß für »Wechselmodell«

19.03.2018
2023-08-30T12:34:26.7200Z
3 Min

Die von der FDP geforderte gesetzliche Festschreibung des sogenannten Wechselmodells zur Betreuung von Kindern getrennter Eltern als Regelfall stößt bei den anderen Fraktionen des Bundestages auf Ablehnung. Dies wurde vergangene Woche in der Debatte über einen entsprechenden FDP-Antrag (19/1175) deutlich, der ebenso wie ein Antrag der Linken gegen eine solche Festschreibung (19/1172) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde. Als "Wechselmodell" wird danach bezeichnet, wenn das Kind "in regelmäßigen Abständen zwischen den Betreuungen der beiden Elternteile" wechselt und sich beide Eltern die Betreuung "etwa hälftig" teilen.

Die FDP argumentierte in ihrer Vorlage, dass die Politik mit gesetzlichen Rahmenbestimmungen Eltern in ihrem Wunsch unterstütze müsse, die gemeinsame Verantwortung auch nach einer Trennung beizubehalten. Katrin Helling-Plahr (FDP) sagte, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gehe davon aus, dass ein Kind dann bei nur einem Elternteil tatsächlich lebt, während es den anderen im Rahmen von Umgangskontakten besucht. Angesichts einer "erfreulicherweise immer stärkeren Einbeziehung beider Elternteile in die Erziehungsverantwortung" brauche das Familienrecht "dringend ein Update".

Redner der anderen Fraktionen wiesen darauf hin, dass das Wechselmodell immer beliebter werde, dafür aber eine Reihe von Voraussetzungen erforderlich und eine Festschreibung nicht praktikabel sei. Notwendig seien unter anderem die bestmögliche Unterstützung der Familien und die Qualifizierung der Familiengerichte.

Mechthild Heil (CDU) gab zu bedenken, dass die allermeisten Eltern in Deutschland es im Trennungsfall schafften, einvernehmlich ein Betreuungsmodell zu vereinbaren, mit dem Kinder und Eltern gut leben könnten. Marcus Weinberg (CDU) betonte ebenfalls den Einzelfallcharakter von Betreuungsentscheidungen. Ein verordnetes Wechselmodell könne auch kindswohlgefährdend sein.

Sonja Steffen (SPD) bezeichnete den FDP-Antrag als "keine gute Idee". Zwar sei es angesichts der sich abzeichnenden Ungewissheit in der Rechtsprechung "an der Zeit, dass wir uns hier auf den Weg machen, das Wechselmodell im Gesetz zu verankern". Die FDP wolle indes, dass dieses Modell zum Regelfall wird. Wenn es um Kinder gehe, könne es aber keine Regelfälle geben.

Nicole Höchst (AfD) sprach sich ebenfalls gegen den FDP-Antrag aus. Zwangsweise Anordnungen und Experimente mit Kindern werde ihre Partei nicht mitmachen. Die konkreten Bedürfnisse der Kinder sollten bei der Betreuung im Vordergrund stehen, ein abstraktes Modell der Gleichheit zwischen Mutter und Vater dürfe nicht ausschlaggebend sein.

Für Die Linke warnte Katrin Werner, "Konfliktmanagement per Gesetz" könne nicht funktionieren. Das Pendeln zwischen zwei zerstrittenen Elternteilen gehe fast immer zu Lasten der Kinder und sei für sie unerträglich. Der Antrag der Linken sieht neben der Ablehnung des Wechselmodells als Regelfall auch eine Neuregelung des Unterhalts vor. Auch Redner der Koalitionsparteien sprachen sich dafür aus, bei letzterem über eine gesetzliche Klarstellung zu reden. Andrea Lindholz (CSU) sagte, mit der SPD sei vereinbart, "dass wir uns die Unterhaltsregelungen noch mal anschauen". Esther Dilcher (SPD) nannte die Forderung der Linken nach einer Änderung des Unterhaltsrechts "ein bisschen zu kurz gedacht". Hier müsse man "noch eine ganze Menge mehr erarbeiten".

Katja Keul (Grüne) sagte, über den Linken-Antrag könne man reden, während ihre Fraktion den der FDP ablehne. Es gebe keinen Anlass für gesetzgeberische Aktivitäten und einen Paradigmenwechsel. Bei der Betreuung gehe es nicht um Elterngerechtigkeit, sondern allein um das Wohl des Kindes. Gebraucht würden Unterstützungsleistungen, gute Beratung durch das Jugendamt und gut ausgebildete Familienrichter und Sachverständige.