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flüchtlinge : Familiensache

Ab August soll der Familiennachzug wieder möglich sein - für 1.000 Menschen pro Monat

11.06.2018
2023-08-30T12:34:29.7200Z
3 Min

Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ja, aber nur limitiert und ohne Rechtsanspruch: Das sind die Pläne der Koalition für eine Neuregelung des umstrittenen Themas, über die der Bundestag am vergangenen Donnerstag erstmals diskutiert hat. Grundlage der zum Teil sehr emotional geführten Debatte war ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/2438), auf der Tagesordnung des Plenums standen auch Entwürfe der FDP (19/2523) und Linken (19/2515).

Der Regierungsentwurf sieht vor, Mitgliedern der Kernfamilie - also Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder - den Familiennachzug ab dem 1. August 2018 aus humanitären Gründen wieder zu gewähren. Dieser ist seit 2016 ausgesetzt. Der Nachzug soll allerdings auf 1.000 Menschen pro Monat beschränkt werden.

Die Liberalen wollen den Nachzug von subsidiär Schutzberechtigten weitere zwei Jahre aussetzen und nur strenge Ausnahmen erlauben, die Linke will diese Aussetzung dagegen sofort aufheben.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte in seiner Rede, es gehe um einen Personenkreis von 265.000 Menschen, die von der Regelung profitieren könnten. Die Grenze von 1.000 Personen monatlich stelle einen guten Kompromiss zwischen Aufnahmefähigkeit und humanitären Verpflichtungen sowie den Interessen der Schutzbedürftigen dar. Missbrauch solle dadurch verhindert werden, dass der Nachzug von Gefährdern und Straftätern verhindert werde. Gleichzeitig wolle man Anreize senken, dass minderjährige Kinder von ihren Eltern auf die gefährliche Reise geschickt würden, um später von der Möglichkeit des Familiennachzugs zu profitieren, so Seehofer.

Keine Magnetwirkung In der Koalition war lange um das Thema gerungen worden. Der SPD-Innenexperte Burkhard Lischka nannte das Gesetz deshalb "einen Kompromiss", der einerseits den humanitären Grundsatz "Kinder gehören zu ihren Eltern" einlöse und andererseits für "Ordnung und Sicherheit" sorge. Für die Unionsfraktion sagte Stephan Harbarth, man würde "gern jeder Familie helfen, zueinander zu kommen". Aber die Möglichkeiten seien endlich - der Entwurf verschließe nicht die Augen vor der Not der Betroffenen, aber auch nicht vor der Notwendigkeit, die Gesellschaft nicht zu überfordern. Die Koalition habe hart dafür gearbeitet, den Zustrom von Migranten zu begrenzen. Dieses Ziel solle nicht durch einen uneingeschränkten Nachzug "konterkariert werden", der innerhalb Europas eine "Magnetwirkung" entfalten würde, betonte Harbarth.

Die FDP stört sich an der Kontingentierung der Menschen, die nachziehen können. Die Liberalen seien nicht für einen unbegrenzten Familiennachzug, sagte Stephan Thomae. Aber es müsse "ein Sachgrund gefunden werden", der zum Nachzug berechtige. Sich auf eine "aus der Luft gegriffene" Zahl festzulegen "ist und bleibt falsch". Der Entwurf sei in zu vielen Punkten "misslungen", sagte er.

»Gnadenrecht« Fundamentale Kritik gab es von Linken und Grünen. So sagte Ulla Jelpke (Linke), die Regierung schaffe das Recht auf Familiennachzug ab. Damit zwinge sie "Zigtausende auf Jahre hinaus in eine humanitäre Katastrophe". Ihre Fraktion wolle "das Recht auf ein gemeinsames Familienleben für alle Flüchtlinge uneingeschränkt" wiederherstellen. Die Grünen-Innenpolitikerin Luise Amtsberg beklagte, das Gesetz trete das fundamentale Anrecht darauf, mit seiner Familie in Frieden zu leben, "mit Füßen". Damit werde aus einem Grundrecht "ein Gnadenrecht", das das Grundgesetz beschneide. Es sei unklar, wie die Auswahl der Menschen erfolgen solle. Das Gesetz werde die Integration von Menschen "dauerhaft verhindern".

Ablehnung für den Entwurf gab es auch von der AfD. Bernd Baumann sagte, statt "den Wahnsinn zu stoppen", dass tausende Menschen, über die man nichts wisse, ins Land strömten, habe die Regierung "die Chuzpe, die Schleusen weiter zu öffnen". Das Gesetz sei "absurd", weil "unsere Grenzen" noch immer "jedem sperrangelweit offen" stünden.

Die fraktionslose Abgeordnete Frauke Petry sagte, der massive Kontrollverlust in Sachen Migration sei unvergessen. Die Regierung habe es drei Jahre lang versäumt, striktere Regelungen in Sachen Familiennachzug zu erlassen. Der sei nach wie vor eine Form der illegalen Migration.

In Deutschland leben etwa 200.000 Menschen mit dem subsidiären - also eingeschränkten - Schutz. Vollkommen unklar ist, wie viele Angehörige von ihnen nachgeholt werden könnten, Experten geben unterschiedliche Schätzungen ab. Ebenfalls noch unklar ist, wie entschieden wird, wer in das Kontingent hineinkommt. Darüber soll nach "humanitären Kriterien" entschieden werden, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.