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amri-ausschuss : Schwierige Abschiebung unerwünschter Ausländer

Zeuge bestreitet politischen Einfluss

11.06.2018
2023-08-30T12:34:29.7200Z
3 Min

Es war Ende Januar 2017, einen guten Monat nach dem Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz, als den Gießener Strafrechtsprofessor Bernhard Kretschmer ein Anruf aus dem nordrhein-westfälischen Innenministerium ereilte. Ob Kretschmer interessiert sei, den Umgang der NRW-Behörden mit dem Attentäter Anis Amri zu untersuchen, war die Frage. Es müsse allerdings schnell gehen. Im Mai standen Landtagswahlen bevor, die rot-grüne Landesregierung, insbesondere SPD-Innenminister Ralf Jäger, sah sich nach dem Anschlag unter Druck. Ein Gutachten bis zum 20. März, ließe sich das machen?

"Das war schon eine sehr intensive Tätigkeit", erinnerte sich Kretschmer vergangene Woche vor dem Untersuchungsausschuss. Die Qualität seiner Ermittlungen habe indes unter dem Zeitdruck in keiner Weise gelitten. Die Feststellung war ihm so wichtig, dass er sie mehrfach äußerte: Er glaube, "ein sorgfältiges, umfassendes Gutachten" abgeliefert zu haben. Daran hatten Kritiker ihre Zweifel, als Kretschmer am 27. März 2017, eine Woche später als vereinbart, in Düsseldorf seine Befunde vorstellte, denn diese waren doch sehr im Sinne der Auftraggeber ausgefallen.

Keine Versäumnisse "Große Fehler habe ich in NRW nicht aufspüren können", wiederholte Kretschmer auch vor dem Untersuchungsausschuss. Die Behörden des Landes hätten sich in der Behandlung Amris, der während seines Aufenthalts in Deutschland zwar überwiegend in Berlin weilte, vom Ausländeramt in Kleve (NRW) indes als Asylbewerber geführt wurde, keine wesentlichen Versäumnisse vorzuwerfen.

Und es seien auch nicht seine Auftraggeber gewesen, die ihm dieses Urteil eingeflüstert hätten, im Gegenteil. Die Landesregierung habe keine Vorgaben gemacht oder gar Erwartungen geäußert, vielmehr immer wieder betont, dass er in seiner Tätigkeit völlig frei sei: "Wenn ich Fehler gefunden hätte, wäre das auch in das Gutachten hineingekommen."

So handelte Kretschmers Bericht von der Sisyphusarbeit, im deutschen und europäischen Rechtsrahmen einen unerwünschten Ausländer loszuwerden. Die für die Sicherheit an Rhein und Ruhr Zuständigen hätten den späteren Attentäter Amri frühzeitig als gefährlich erkannt, sich aber durch Umstände, die außerhalb ihrer Verantwortung lagen, an wirksamen Maßnahmen gehindert gesehen. So sei schon in den Monaten Februar und März 2016 erwogen worden, gegen den Mann eine Ausweisungsanordnung nach Paragraph 58a des Aufenthaltsgesetzes zu erlassen. Dazu hätten freilich Erkenntnisse der Ermittlungskommission (EK) "Ventum" des Landeskriminalamts im Umfeld des radikalislamischen Predigers Abu Walaa, wo Amri Anschluss gefunden hatte, beigezogen werden müssen. Der zuständige Generalbundesanwalt habe die Akten jedoch nicht freigeben wollen, um seinen wichtigsten Informanten bei Abu Walaa nicht in Gefahr zu bringen.

Schwierige Abschiebung Die Alternative, um Amri loszuwerden, war daher eine zügiges Asylverfahren. Allerdings fand sich erst am 28. April 2016 Gelegenheit für den gebürtigen Tunesier, in Dortmund einen Asylantrag einzureichen. Diese Terminierung, betonte Kretschmer, habe wiederum nicht im Ermessen der NRW-Behörden gelegen; zuständig gewesen sei das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Als Amris Asylbegehren am 11. Juni 2016 abgelehnt, und der Mann endlich ausreisepflichtig war, legten sich die Behörden seines Heimatlandes quer.

Hätte man ihn jetzt in Abschiebegewahrsam nehmen wollen, hätte laut Gesetz gewährleistet sein müssen, dass sich die Abschiebung nicht aus Gründen, "die nicht der Ausländer selbst zu vertreten hat", über einen Zeitraum von drei Monaten hinaus verzögern würde. Das konnte aber angesichts der tunesischen Haltung niemand garantieren. So blieb Amri auf freiem Fuß.

Zahlreiche Identitäten Auch dass er unter mehreren Identitäten unterwegs war - die Rede ist von 14, nach Kretschmers Einschätzung waren es vier - sei kein Haftgrund mehr gewesen. Denn zum Zeitpunkt der Ausreisepflicht, also im Sommer 2016, sei den deutschen Behörden längst klar gewesen, dass sie es nicht mit einem "Amir" zu tun hatten oder mit einem "Hasan", sondern mit dem eindeutig identifizierten Anis Amri.

Hätte man ihm nachweisen können, dass er seinen Pass vernichtet hatte, wäre nach Kretschmers Ansicht die Lage anders gewesen. Dieses Abschiebehindernis hätte er ja selbst zu vertreten gehabt, also in den Knast gehen können. Doch wussten laut Kretschmer die Behörden zu jenem Zeitpunkt nicht einmal, ob er bei seiner Ausreise aus Tunesien 2011 überhaupt Dokumente besessen hatte.