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Recht : Mit dem Strafrecht gegen »Steuergeldverschwendung«

AfD-Fraktion sieht strafrechtspolitischen Handlungsbedarf bei Haushaltsuntreue. Kritik der übrigen Fraktionen

11.06.2018
2023-08-30T12:34:29.7200Z
3 Min

Die AfD-Fraktion fordert, strafrechtlich gegen Haushaltsuntreue vorzugehen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (19/2469) der Fraktion hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag in erster Lesung diskutiert und zur Beratung in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

In seiner Rede sagte Roman Johannes Reusch, im ganzen Land würde über Steuergeldverschwendung diskutiert. Während den Bürgern, die sich ihren Steuerpflichten entzögen, Strafverfolgung drohe, hätten Leute, die Steuergelder "sinnlos verschwenden" eine "Carte Blanche".

Deshalb soll laut Entwurf ein neuer Straftatbestand in das Strafgesetzbuch eingefügt werden. Zudem fordert die Fraktion einen Ordnungswidrigkeitentatbestand im Haushaltsgrundsätzegesetz. Desweiteren soll es künftig eine Mitteilungspflicht des Bundesrechnungshofes, der Landesrechnungshöfe und aller Prüfinstanzen für die Prüfung öffentlicher Haushalte an die Staatsanwaltschaft geben. Zur Begründung heißt es, dass angesichts des enormen Ausmaßes der "öffentlichen Verschwendung" Handlungsbedarf bestehe. Die frühere strafrechtliche Sanktionierung der Haushaltsuntreue sei aufgrund des Umschwungs in der Rechtsprechung in der sogenannten "Bugwellenentscheidung" im Jahr 1997 "praktisch aufgehoben worden".

Die übrigen Fraktionen teilten diese Einschätzung der AfD nicht. So sagte Jan-Marco Luczak für die Union, es sei klar, dass Steuerverschwendung "Folgen haben" müsse. Es sei aber fraglich, ob es dafür einen neuen Straftatbestand brauche. Der AfD-Vorstoß, jeden Verstoß gegen das Haushaltsrecht als strafwürdig zu erklären und so Fehlentscheidungen zu kriminalisieren, sei nicht der richtige Weg. Es gebe bereits "nicht nur das Disziplinarrecht, das greift, wenn jemand gegen das Haushaltsrecht verstößt" und das "für die Beamten oftmals ein sehr, sehr scharfes Schwert" sei. Es gebe zudem Amtshaftungsansprüche, korrektive Institutionen wie den Bund der Steuerzahler, den Bundesrechnungshof und nicht zuletzt die Öffentlichkeit und die Medien, "die an diesen Stellen auch sehr genau hinschauen".

Abgeschrieben Stefan Ruppert (FDP) sagte, der Antrag habe zumindest in Teilen die richtige Stoßrichtung. Allerdings habe die AfD den Gesetzentwurf nicht erarbeitet, sondern "von einem veritablen Strafrechtsprofessor abgeschrieben" und dabei "die notwendige Transferleistung, nämlich eine einzelne Norm in einen Gesamtkontext zu überführen, nicht erbringen können". Daher könne er "im Strafrecht so nicht funktionieren". Ruppert sagte weiter, die vorgeschlagene Ausweitung des Amtsträgerbegriffs würde Menschen, die sich ehrenamtlich engagierten, kriminalisieren. Dies schade dem Ehrenamt.

Für die SPD widersprach Sonja Amalie Steffen der Auslegung der AfD, der Bundesgerichtshof habe 1997 in der "Bugwellenentscheidung" zu Paragraf 266 des Strafgesetzbuches die strafrechtliche Sanktionierung von Steuerverschwendung aufgehoben und es gehe seither in Deutschland "rechtlos" zu. Es sei schlicht falsch, dass Untreue zu Lasten der öffentlichen Hand nicht strafbar sei. In seiner Entscheidung habe das Gericht "damals zutreffenderweise festgestellt, dass eine Haushaltsüberschreitung bei zweckmäßigem Mitteleinsatz nicht den Straftatbestand der Untreue erfüllt"; es habe "keineswegs die Haushaltsuntreue aufgehoben", sagte Steffen.

Der Linken-Abgeordnete Friedrich Straetmanns sagte, die BFH-Entscheidung habe klargestellt, dass das Schutzgut von Paragraf 266 des Strafgesetzbuches das Vermögen sei und "nicht jede kleine Haushaltsregel der öffentlichen Hand". Der AfD-Vorschlag stelle Amtsträger unter Generalverdacht. Würde der Vorschlag umgesetzt, würde dadurch massiv Bürokratie aufgebaut, mahnte Straetmanns.

Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, der Antrag gebe vor, Lösungen zu finden, die darin bei genauerer Betrachtung nicht enthalten seien. Bei dem angestrebten Umbau des Bundesrechnungshofs in eine "Unterstützungsbehörde der Staatsanwaltschaft" müsse man fragen, ob dies überhaupt möglich sei. Zudem entspreche der schematische Grundsatz - "Jeder Fehler wird hart bestraft" - "nicht unserem Rechtsstaatsprinzip in seiner Differenziertheit und Verhältnismäßigkeit", kritisierte die Abgeordnete.