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anlegerschutz : Das Monster am Bankschalter

Vorlage von Gehaltsnachweisen vor Kauf bestimmter Wertpapiere geplant

11.06.2018
2023-08-30T12:34:29.7200Z
2 Min

Mit dem Lohnstreifen zur Bank: Das gab es bisher nur, wenn der Kunde einen Kredit bekommen wollte. In Zukunft kann es auch Anlegern passieren, dass sie Gehaltsbescheinigungen oder Vermögensnachweise zum Bankberater mitbringen müssen, wenn sie eine einfache Anleihe zum Beispiel von einem Unternehmen kaufen wollen. Die Bundesregierung verspricht sich davon eine Verbesserung des Verbraucherschutzes.

Enthalten ist die Neuregelung in dem Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze (19/2435), der am Donnerstag vom Bundestag zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde.

Drei Seiten reichen Die Neuregelung sieht vor, das nicht für alle öffentlichen Angebote von Wertpapieren ein umfangreicher Prospekt vorgelegt werden muss. Bei öffentlichen Angeboten mit einem Gesamtgegenwert von 100.000 Euro, aber weniger als acht Millionen Euro, soll statt eines Prospekts ein Wertpapier-Informationsblatt (in der Branche auch "Beipackzettel" genannt) vorgelegt werden müssen. Dieses dreiseitige Wertpapier-Informationsblatt solle potenziellen Anlegern als Informationsquelle für ihre Anlageentscheidung dienen und den Vergleich von verschiedenen Angeboten erleichtern, heißt es. Und weiter: "Auf drei DIN-A-4-Seiten soll eine kurze, für den durchschnittlichen Anleger allgemeinverständliche Information über die wesentlichen Merkmale und Risiken der Wertpapiere, des Anbieters, des Emittenten und etwaiger Garantiegeber sowie die Kosten der Wertpapiere erfolgen."

In den Fällen (unter acht Millionen Euro Volumen), wo kein umfangreicher Prospekt veröffentlicht werden muss, sind außerdem Einzelanlageschwellen zu beachten, die für "nicht qualifizierte Anleger" gelten. "Sofern von einem nicht qualifizierten Anleger ein Betrag von über 1.000 Euro investiert werden soll, ist dies nur dann zulässig, wenn der nicht qualifizierte Anleger entweder über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumente von mindestens 100.000 Euro verfügt oder er maximal den zweifachen Betrag seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens investiert. In jedem Fall ist die Einzelanlage auf 10.000 Euro begrenzt", heißt es.

Der Erwerb von Finanzanlagenprodukten ist in Deutschland und der EU seit der Finanzkrise immer stärker reguliert worden. Dabei kam es seit Jahresbeginn im Umgang mit der EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-VO) zu Problemen, wie auch die Bundesregierung in einer Antwort (19/2087) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1809) bestätigte. Bei der Darstellung der Kosten von Finanzprodukten gibt es unterschiedliche Angaben in den Basisinformationsblättern nach der PRIIP-Verordnung und den Kosteninformation nach der EU-Richtlinie MiFID II. Das heißt.: Ein Anleger, der ein Wertpapier erwerben will, bekommt zwei Informatitonsblätter, die unterschiedliche Angaben zur Höhe seiner Kosten für den Kauf des Papiers machen.

Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Fondsverband BVI, in dem die Fonds-Anbieter zusammengeschlossen sind, erklärte, MIFID und PRIIP hätten 2012 als sinnvolle Vorhaben zum Verbraucherschutz begonnen, sich aber "im weiteren Prozess zu administrativen Monstren entwickelt".