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gesundheit : Kostspielige Verhütung

02.07.2018
2023-08-30T12:34:30.7200Z
1 Min

Für eine kostenlose Ausgabe von Verhütungsmitteln machen sich die Fraktionen von Grünen und Linken stark. In einem Antrag (19/2699) der Linksfraktion, über den der Bundestag vergangene Woche erstmals beriet, heißt es, verschreibungspflichtige Verhütungsmittel würden ab dem 21. Lebensjahr nur dann von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet, wenn sie medizinisch notwendig seien. Nicht verschreibungspflichtige Verhütungsmethoden würden nicht übernommen. Es sollten verschreibungspflichtige Verhütungsmittel und operative Eingriffe wie die Sterilisation ohne Alters- und Indikationseinschränkung in die Leistungspflicht der GKV aufgenommen werden. Auch wirksame nicht verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie Kondome sollten erstattungsfähig sein.

Die Grünen-Fraktion fordert in einem Antrag (19/2514), der ebenfalls zur Debatte stand, die Empfänger von Transferleistungen sollten auch ab dem vollendeten 20. Lebensjahr von den Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung vollständig entlastet werden. Menschen in wirtschaftlich schwierigen Lagen sollte der Zugang zu einer selbstbestimmten Verhütung nicht erschwert werden.

Karin Maag (CDU) reagierte skeptisch und befand, die Versorgung mit Verhütungsmitteln zähle nicht zu den Aufgaben der GKV. Claudia Moll (SPD) sagte, es könne niemanden unberührt lassen, wenn Schwangerschaftsberatungsstellen in Kommunen ohne Kostenübernahme dringenden Handlungsbedarf sähen. Wieland Schinnenburg (FDP) forderte, den Kreis der Begünstigten genauer zu fassen. Die Anträge werden in den Ausschüssen weiter beraten.