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tiergesundheit : Schutz vor Schweinepest

Mehr Befugnisse für Behörden geplant

02.07.2018
2023-08-30T12:34:31.7200Z
2 Min

Der Deutsche Bundestag befürchtet enorme Schäden für die heimische Agrarwirtschaft durch die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Deshalb haben die Abgeordneten am vergangenen Freitag in erster Lesung einen von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes (19/2977) beraten. Die Fraktionen sehen dringenden Handlungsbedarf, weil seit mehreren Jahren Infektionen beim Schwarzwild in Weißrussland, der Ukraine, Moldawien und Russland auftreten und seit dem Frühjahr 2014 im Grenzgebiet zu Litauen, Lettland, Estland und Polen ebenfalls ASP-Ausbrüche vorkommen.

Die schwere Viruserkrankung, die Haus- und Wildschweine befällt, breitet sich seit dem Jahr 2007 von Georgien über Osteuropa in Richtung Westen aus. Für Menschen ist das Virus zwar nicht ansteckend, bei Schweinen hingegen verläuft eine Infektion fast immer tödlich. Sollte das Virus die Bundesrepublik erreichen, hätte dies erhebliche finanzielle Schäden insbesondere für die Schweinemastbestriebe und die Fleischwirtschaft zur Folge.

Als Reaktion darauf sollen die Befugnisse für die zuständigen Behörden auf Ebene der Bundesländer im Tiergesundheitsgesetz erweitert werden. So soll es leichter möglich sein, ein vorher zu bestimmendes Gebiet absperren zu dürfen, den Personen- und Fahrzeugverkehr für bestimmte Gebiete zu beschränken oder eine intensive Suche nach toten Wildschweinen anzuordnen, um die Infektion gesunder Tiere zu verhindern.

Die Kompetenzerweiterungen sollen auch Beschränkungen wie ein Ernteverbot einschließen, um eine Auswanderung von Wildschweinen aus belasteten Gebieten zu vermeiden. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sollen dadurch alle erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Seuche ergreifen können. Darüber hinaus ist eine Änderung des Bundesjagdgesetzes vorgesehen, damit die Bundesländer Ausnahmen für die Jagd in sogenannten Setz- und Brutzeiten festlegen können - also in der Zeit, die Elterntiere benötigen, um ihren Nachwuchs aufzuziehen.

Ein weiterer Infektionsweg hängt aber nicht nur von den Tieren ab. Die ASP kann auch durch Menschen verbreitet werden, die Reste von virushaltigem Fleisch unbedacht in der Umwelt entsorgen. Das sei eine Gefahr, die durch verstärkte Aufklärung auf den dafür in Frage kommenden Reiserouten gebannt werden soll. Im Anschluss an die Debatte wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen.