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gesundheit : Im Zorn vereint

Heftig umstrittene Beiträge auf Betriebsrenten

15.10.2018
2023-08-30T12:34:36.7200Z
4 Min

Aufgebrachte Rentner sind im Bundestag selten zu erleben. Als vor zwei Jahren der Gesundheitsausschuss in einer Expertenanhörung über die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten beriet, saßen auf den Zuschauerrängen Dutzende Rentner, die ihr Missfallen mit Buhrufen und Pfiffen bekundeten. Was war passiert? Die älteren Leute hatten jahrelang in eine Direktversicherung eingezahlt, die ihnen als Rentner ein zusätzliches Einkommen sichern sollte. Als das Geld ausgezahlt werden sollte, fielen die Beträge viel niedriger aus als erwartet und die Rentner aus allen Wolken, denn auf das Kapital wurde der volle Beitrag zur Krankenversicherung fällig.

Das war nicht immer so. 2004 hatte der Gesetzgeber mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) die Bedingungen radikal, aber von vielen Bürgern unbemerkt verändert. Seither galten alle Kapitalleistungen als beitragspflichtige Versorgungsbezüge, unabhängig davon, ob die Gelder laufend oder einmalig ausgezahlt wurden. Bis 2004 zahlten Rentner nur die Hälfte des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Versorgungsbezüge, seither den vollen Satz. Da Beiträge in der Ansparphase und bei der Auszahlung anfallen, ist von einer "Doppelverbeitragung" die Rede. Mit der Neuregelung wurde auch rückwirkend in Verträge eingegriffen. So umstritten die Änderungen waren, in höchstrichterlichen Entscheidungen wurden sie bestätigt.

Millionen Betroffene Nach Angaben des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten ist von 6,3 Millionen Betroffenen und rund acht Millionen Verträgen auszugehen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) spricht von einem "beitragsrechtlichen Sonderopfer" der Rentner und einem "lange überfälligen gesetzgeberischen Korrekturbedarf". Auch der GKV-Spitzenverband hat sich zwischenzeitlich dafür ausgesprochen, zu hälftigen Beiträgen zurückzukehren, fordert dafür allerdings eine Kompensation. Wie eine Korrektur aussehen könnte und wann sie käme, blieb vergangene Woche in einer Debatte über einen Linken-Antrag zu dem Thema (19/242) unscharf. In der Vorlage fordert Die Linke, die doppelte Beitragszahlung auf Direktversicherungen und Betriebsrenten in der Anspar- und Auszahlungsphase abzuschaffen. Damit der Antrag überhaupt beraten werden konnte, bemühte die Fraktion den selten eingesetzten Paragrafen 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages, wonach eine Fraktion zehn Sitzungswochen nach Überweisung einer Vorlage verlangen kann, dass der Ausschuss einen Bericht über den Stand der Beratungen erstattet. Falls verlangt, muss der Bericht auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt werden. Union und SPD hatten zuvor erklärt, sie hätten noch Beratungsbedarf.

Einig im Ziel Redner aller Fraktionen machten deutlich, dass sie gewillt sind, die Regelungen zu ändern. Allerdings ist in jedem Fall mit hohen Kosten zu rechnen, was eine Einigung nicht gerade erleichtert. Matthias Birkwald (Linke) sprach von einem Skandal. Seit Jahren machten die Rentner auf das Problem aufmerksam, ohne dass sich etwas getan habe. Mit dem GMG sei "in einer Nacht- und Nebelaktion" beschlossen worden, die Versicherten doppelt zu belasten. Dies sei eine "zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit". Der rückwirkende Eingriff in bestehende Verträge sei "eine kalte Enteignung".

Der Linken-Antrag wird von der AfD unterstützt. Detlev Spangenberg (AfD) sagte, den Begriff Doppelverbeitragung dürfte es aus Gerechtigkeitsgründen gar nicht geben. Die Regelungen 2004 seien absichtlich verklausuliert worden. Jörg Schneider (AfD) fügte hinzu, es gehe um hohe Beträge, die beim Übergang zur Rente eingeplant gewesen seien. Manche Rentner stünden nun vor einer Notsituation.

Die Liberalen nahmen für sich in Anspruch, an der Reform von 2004 keinen Anteil gehabt zu haben. Christina Aschenberg-Dugnus (FDP) sagte, die Regelung sei unfair, unsystematisch und schaffe Fehlanreize, wobei der eigentliche Skandal in der Rückwirkung liege. "Der Eingriff der Politik in bestehende Verträge ist ein Sündenfall."

Auch Union, SPD und Grüne, die an der Reform von 2004 beteiligt waren, sehen die Regelungen inzwischen kritisch. Karl Lauterbach (SPD) erinnerte an die schwierige wirtschaftliche Lage zu der Zeit mit einem hohen Defizit in der GKV. Die Lage habe sich geändert, daher müsse die Regelung revidiert werden. Die SPD will zum halben Beitragssatz zurückzukehren und statt einer Freigrenze einen Freibetrag gewähren.

Karin Maag (CDU) erinnerte daran, dass es um Beitragseinnahmen von rund sechs Milliarden Euro jährlich gehe. Sie könne den Zorn derjenigen verstehen, die lange gespart hätten und um die Früchte ihrer Arbeit gebracht worden seien. Jedoch seien die Neuregelungen rechtlich nicht zu beanstanden. Maag betonte, eine Lösung nur für die Zukunft wäre inakzeptabel, weil dann jene, die am längsten gezahlt hätten, vor den Kopf gestoßen würden. Auch Erich Irlstorfer (CSU) merkte an, dass noch ungeklärt sei, auf welche Zeiträume sich eine Neuregelung beziehen würde und wer die Kosten zu tragen habe. Der CSU-Politiker betonte: "Wir alle sind verpflichtet, hier eine Lösung zu finden."

Maria Klein-Schmeink (Grüne) sagte, das Heilen des Missstandes könne nicht daran festgemacht werden, "dass wir wesentliche Eckpfeiler unserer Krankenversicherung einfach infrage stellen". In der gesetzlichen Rente werde die Belastung der Versicherten durch Steuermittel ermäßigt. Bei den Betriebsrenten müsse nun auch eine Lösung über das Steueraufkommen gefunden werden und nicht über die Versichertengemeinschaft. Die derzeit hohen Rücklagen der GKV könnten schnell wieder aufgebraucht sein.