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Krankenversicherung : Experten loben Entlastung

15.10.2018
2023-08-30T12:34:36.7200Z
1 Min

Gesundheitsexperten begrüßen das von der Bundesregierung vorgelegte Versichertenentlastungsgesetz (19/4454) in weiten Teilen, sehen bei einigen Regelungen aber noch Korrekturbedarf. In einer Anhörung vergangene Woche befürworteten Sozialverbände und Krankenkassen die geplante paritätische Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge nachdrücklich, während die Arbeitgeber vor höheren Lohnzusatzkosten warnten.

Im Detail strittig sind die Absenkung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze für kleine Selbstständige, die Abschmelzung großer Rücklagen bei den gesetzlichen Krankenkassen und das Verfahren zur Streichung von Karteileichen aus den Bilanzen der Krankenversicherungen.

Mit der Wiederherstellung der Parität hat nach Ansicht des Sozialverbandes Deutschland der Zusatzbeitrag ausgedient. Sinnvoll wäre die Einführung eines kassenindividuellen Beitragssatzes. Der Arbeitgeberverband BDA erinnerte daran, dass die Unternehmen allein die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall finanzieren. Bei einer Beteiligung der Arbeitgeber am Zusatzbeitrag sollte zumindest die günstigste Kasse zugrunde gelegt werden.

Mit der Novelle soll in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2019 die vollständige paritätische Finanzierung wieder eingeführt werden. So wird der Zusatzbeitrag, der bisher nur von den Versicherten getragen wird, künftig wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt. Der paritätisch finanzierte allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent bleibt erhalten. Die Beitragszahler sollen um insgesamt acht Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden.