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steuergesetz : Zehn Euro pro Kind im Monat mehr

Auch der Grundfreibetrag soll in den kommenden zwei Jahren steigen. Ausgleich für Kalte Progression

15.10.2018
2023-08-30T12:34:36.7200Z
2 Min

Die Steuerkassen sind so voll wie nie. Aber im nächsten Jahr will Vater Staat etwas Geld herausrücken. Auch wenn man nicht unbedingt vom Füllhorn sprechen kann, das ausgeschüttet werden wird, so sind doch fast zehn Milliarden Euro, die das Familienentlastungsgesetz den Bürgern bescheren soll, auch kein Pappenstiel.

Gesetz überwiesen Am Donnerstag überwies der Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/4723) an die zuständigen Ausschüsse zur weiteren Beratung. Damit soll die Steuerbelastung in den Jahren 2019 und 2020 um rund 9,8 Milliarden Euro sinken (jeweils in der vollen Jahreswirkung).

Zu den einzelnen Maßnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 1. Juli 2019. Allein dies führe zu Mehrausgaben von rund 3,3 Milliarden Euro, erwartet die Bundesregierung, die die Bedeutung der familienpolitischen Maßnahmen betont: "Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Familien zu stärken und zu entlasten, ist deshalb ein wichtiges Ziel." Die Erhöhung des Kindergeldes führt im Gegenzug zu einer Anrechnung bei den Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, so dass der Staat dort 2019 rund 130 Millionen Euro und ab 2020 rund 260 Millionen Euro spart.

Außerdem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 1. Januar 2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2020 steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro.

Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminimums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro. Diese beiden Erhöhungen führen zu Steuermindereinnahmen von über drei Milliarden Euro (volle Jahreswirkung).

Um den Effekt der Kalten Progression auszugleichen, werden außerdem die Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben, wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt,. 2019 führt das zu Mindereinnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro und 2020 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro (jeweils in der vollen Jahreswirkung). Der Bundesrat begrüßte in seiner Stellungnahme die geplante Erhöhung des Kindergeldes.