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Bewachung : Zentralregister für Wachpersonal

15.10.2018
2023-08-30T12:34:36.7200Z
1 Min

Der Bundestag hat Neuregelungen für weniger Bürokratie in der Wachschutz-Branche beschlossen. Die Abgeordneten stimmten am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD und der FDP für einen von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften (19/3829) in geänderter Fassung. Sie folgten damit einer Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschuss (19/4876). Die AfD-Fraktion stimmte dagegen, Grüne und Linke enthielten sich. Die Änderungen sehen vor, die Daten von Bewachungsunternehmern und deren Personal künftig in einem zentralen, elektronisch auswertbaren Register zu speichern.

Über dieses Register soll die Regelabfrage bei der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz erfolgen; die Abfrage ist vom 1. Januar 2019 an bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Bewachungsgewerbetreibenden und Wachpersonen mit besonders sicherheitsrelevanten Aufgaben vorgeschrieben. Wie die Bundesregierung erklärt, fördere ein solches Register zudem die Digitalisierung der Verwaltung und leiste einen Beitrag zur Entbürokratisierung. Weil außerdem klar bundesweit geregelt sei, wer per Definition zum "Wachpersonal" gehört und wer für die Prüfung der Zuverlässigkeit von Wachpersonen zuständig ist, rechnet die Bundesregierung nach eigenen Angaben mit Kosteneinsparungen, da Mehrfachüberprüfungen überflüssig würden.

Die Kritik der Opposition setzte an verschiedenen Punkten an - vom befürchteten "Bürokratiemonster" bis hin zu fehlenden inhaltlichen Vorgaben für Lehrgänge und Prüfungen sowie Datenschutzbedenken. pez