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HAUSHALT : Geld folgt der Kompetenz

Finanzhilfen-Pläne der Bundesregierung stoßen auf Skepsis. Neue Steuerverteilung gefordert

15.10.2018
2023-08-30T12:34:36.7200Z
5 Min

Dass sowohl bei der Digitalisierung von Schulen als auch beim sozialen Wohnungsbau mehr passieren muss, darin sind sich eigentlich alle wesentlichen politischen Akteure einig. Uneinigkeit herrscht aber darüber, wie das dafür nötige Geld in die Kommunen kommen soll. Das zeigte sich vergangene Woche auch während einer öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss. Die Sachverständigen sowie Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und des Bundesrechnungshofes befassten sich vornehmlich mit einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/3440), der zudem die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Kommunen erleichtern soll.

Nicht zuständig Die Crux bei der Sache: Weder für Bildung noch für den sozialen Wohnungsbau (siehe auch Seite 10) oder ÖPNV ist der Bund eigentlich zuständig. Laut Grundgesetz sind das Aufgaben der Länder. Damit sind die Länder auch allein für die Finanzierung verantwortlich, Mischfinanzierungen, also eine Beteiligung des Bundes, sind nur bei wenigen Ausnahmen möglich. Will der Bund also etwa eine größere Rolle im Bildungsbereich, muss das Grundgesetz geändert werden. Das will die Koalition und das wollen auch FDP und Grüne in einem gemeinsamen Antrag (19/4556) sowie die Linke (19/13), wenn auch in unterschiedlicher, teils erheblich anderer Ausgestaltung. Die Opposition hat in diesem Fall Gewicht: Ohne Mitwirkung vor allem von Grünen und FDP fehlt Union und SPD die verfassungsändernde Mehrheit im Bundestag, ganz abgesehen davon, dass Grüne und Liberale auch über den Bundesrat mitwirken.

Einzig die AfD-Fraktion stellt sich gänzlich gegen die Pläne. Sie fürchtet um die föderale Ordnung und fordert in ihrem Antrag (19/4543), auf die auf den Bildungsbereich zielende Grundgesetzänderung zu verzichten. In diese Richtung argumentierte in der Anhörung Ulrich Vosgerau von der Universität Köln und warnte vor "verfassungswidrigem Verfassungsrecht". In der Summe könnten die vergangenen, die aktuellen und die aus seiner Sicht absehbaren kommenden Reformen mit der im Artikel 79 des Grundgesetzes normierten Ewigkeitsgarantie der föderalen Ordnung kollidieren, auch wenn die Vorschläge der Bundesregierung "gerade noch" verfassungsgemäß seien.

Diesem Szenario schlossen sich andere Rechtswissenschaftler in der Runde ausdrücklich nicht an. "Über ihnen ist der Himmel blau", beschrieb etwa Christian Seiler von der Eberhard Karls Universität Tübingen den Gestaltungsspielraum der Politik. Mit Blick auf die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Finanzhilfen zeigte sich Seiler trotzdem skeptisch. Mischfinanzierungen seien "demokratisch bedenklich". Der Bürger könne die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten nicht mehr klar erkennen.

Es ginge laut Seiler auch anders: Wenn der Bund beim sozialen Wohnungsbau mitmischen wolle, dann solle ihm im Grundgesetz auch die entsprechende Sachkompetenz eingeräumt werden, führte er in seiner Stellungnahme aus. Die Bundesregierung will hingegen mit einem neuen Artikel 104d vergleichsweise unbeschränkte Finanzhilfen ermöglichen.

Noch deutlicher sprach sich Seiler gegen die Änderungen im Artikel 104c Grundgesetz aus. Damit werde in eine Kernkompetenz der Länder eingegriffen, zumal sich die Einflussnahme des Bundes bei der Digitalisierung faktisch auch auf Inhalte erstrecke. Der erst im vergangenen Jahr eingeführte Artikel solle eher gestrichen als ausgeweitet werden, forderte der Jurist.

Der Entwurf der Bundesregierung sieht dagegen vor, eine Beschränkung in dem Artikel zu streichen. Finanzhilfen an die Länder sollen demnach nicht nur für Investitionen in Bildungsinfrastrukturen in finanzschwachen Kommunen fließen dürfen, sondern an alle. Damit will die Bundesregierung die Voraussetzungen schaffen, um den "Digitalpakt Schule" und die Pläne für ausgeweitete Ganztagsschulangebote umzusetzen.

Mehrere Sachverständige brachten auch eine andere Lösung ins Spiel: eine bessere finanzielle Ausstattung der Länder und Kommunen. Dafür sprach sich auch Hans-Günter Henneke vom Deutschen Landkreistag aus - allerdings mit Fokus auf Gemeinden und Städte. Henneke forderte, den Kommunen mehr Mittel aus der Umsatzsteuer zukommen zu lassen und die Verteilung zwischen den Kommunen neu zu regeln. Gegenüber der Abgabe von Umsatzsteuerpunkten des Bundes an die Länder zeigte sich der Verbandsvertreter hingegen skeptisch, ob diese Mittel dann auch in den Kommunen ankämen.

Rückendeckung bekam der Vorschlag der Bundesregierung hingegen von Verena Göppert vom Deutschen Städtetag: "Wir halten den Vorschlag für gut und richtig und unterstützen ihn." Bildung sei eine gesamtstaatliche Aufgabe, Finanzhilfen des Bund seien daher richtig.

Als "zumindest vertretbar" im Interesse der "nachhaltigen Finanzierung der Bildungsinfrastruktur" und des sozialen Wohnungsbau" bezeichnete Ulrich Häde von der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) die Vorschläge der Bundesregierung in seiner Stellungnahme. So sei die Annahme nachvollziehbar, dass die Neuverteilung von Umsatzsteuerpunkten mangels Zweckbindung eben nicht die gewünschten Ziele erreiche, führte der Jurist aus. Finanzhilfen sollten allerdings Ausnahmen bleiben, forderte Häde mit Blick auf die föderale Ordnung.

Auch Johannes Hellermann von der Universität Bielefeld verwies auf die verfassungspolitischen Debatten. Im Grundsatz sah Hellermann die Änderungen allerdings positiv. Der neue Artikel 104d könne ein taugliches Instrument sein, die geplante Erweiterung der Bundeskompetenzen im Artikel 104c sei "im Ergebnis zu begrüßen". Die Änderungen würden zwar zu einem größeren Einfluss des Bundes führen. Gegenüber einer Lösung im Artikel 91b Grundgesetz, die von Liberalen und Grünen vorgeschlagen wird, sei dies aber der geringere Eingriff, so Hellermann.

Mehr Bund Aus einer wettbewerbstheoretischen Logik heraus forderte hingegen Berthold Wigger vom Karlsruher Institut für Technologie eine stärke Rolle des Bundes im Bildungsbereich. Mit nationalen Bildungsstandards könne beispielsweise ein "wohlfahrtsfördernder Wettbewerb zwischen den Bildungsanbietern" erreicht werden, schrieb der Wirtschaftswissenschaftler in seiner Stellungnahme. Darauf drängen Grüne und FDP.

Der Bildungswissenschaftler Kai Maaz vom Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung sprach sich für ein "partizipatives Steuerungsmodell" im Bildungsbereich aus. Für die Herausforderungen, die sich aus Digitalisierung, Inklusion und Disparitäten im Bildungsbereich ergeben würden, brauche es neue Konzepte, da sie aktuell in "Form eines Flickenteppichs" bearbeitet würden. Weitgehende Vorschläge unterbreitete Katja Rietzler vom Institut für Makroökonomie der Hans-Böckler-Stiftung. Um den kommunalen Investitionsstau zu überwinden, brauche es eine dauerhafte und sichere Finanzierung. Sie schlug statt einer Abschaffung eine näherungsweise Integration des Solidaritätszuschlags in die Einkommenssteuer vor, um Länder und Kommunen finanziell besser auszustatten. Sören Christian Reimer