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Kurz Notiert

Neue Verordnung zu Feuerungsanlagen beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag eine Neuregelung der Anforderungen für Feuerungsanlagen auf den Weg gebracht. Mit Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen die Abgeordneten einen Entwurf der Bundesregierung für eine 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (19/4080). Damit soll die sogenannte MCP-Richtlinie ((EU) 2015/2193) umgesetzt werden. AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Entwurf, die Fraktion Die Linke enthielte sich. Die EU-Richtlinie sieht Emissionsgrenzwerte für mittelgroße Feuerungsanlagen für Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und Gesamtstaub vor. Die neue Verordnung soll laut Begründung des Entwurfs die bisher in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft und in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen geregelten Anforderungen zusammenfassen und hinsichtlich des technischen Standes aktualisieren.scr

Marines Geo-Engineering wird schärfer reguliert

Marines Geo-Engineering wird künftig schärfer reguliert. Insbesondere soll die kommerzielle Meeresdüngung verboten werden. Der Bundestag stimmte am Donnerstag zwei entsprechenden Gesetzentwürfen der Bundesregierung zu. Dafür stimmten jeweils CDU/CSU, SPD, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Gegenstimmen der FDP-Fraktion. Mit dem ersten Gesetzentwurf (19/4462) soll das um Regelungen zum marinen Geo-Engineering ergänzte Londoner Protokoll ratifiziert werden. Der zweite Gesetzentwurf (19/4463) sieht die Umsetzung der neuen Regeln unter anderem im Hohe-See-Einbringungsgesetz vor. In der Begründung führt die Bundesregierung zur Meeresdüngung aus, dass die "tatsächliche Eignung als Klimaschutzmaßnahme" noch nicht belegt sei.scr

Verbesserter Umweltschutz bei Abwrackung von Schiffen

Deutschland wird dem Internationalen Übereinkommen von Hongkong von 2009 über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen beitreten. Vergangenen Donnerstag verabschiedete der Bundestag einstimmig einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/4465, 19/5103), der die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schafft. Ziel des Übereinkommens von Hongkong ist es, die Arbeitsbedingungen und den Umweltschutz beim Abwracken von Schiffen zu verbessern. Laut dem Übereinkommen darf das Abwracken nur in einer zugelassenen Abwrack-einrichtung und unter Einhaltung bestimmter Regelungen erfolgen.hau

Wettbewerb auf Telekommunikationsmärkten

Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in geänderter Fassung (19/4722, 19/5098) angenommen. Mit der Novelle will die Regierung beim Wettbewerb auf den Telekommunikationsmärkten nachjustieren. So sollen künftig nur noch kleine und mittlere Unternehmen vor rückwirkend höheren Kosten im Streit mit anderen Anbietern geschützt werden. Für finanzstarke Wettbewerber soll dies nicht mehr gelten.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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