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ABTREIBUNG : Der umstrittene Paragraf

Linke, Grüne, FDP und SPD wollen Werbeverbot kippen. Union und AfD sind dagegen

26.02.2018
2023-08-30T12:34:25.7200Z
4 Min

Die mögliche Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche hat vergangenen Donnerstag zu einer hitzigen Debatte im Bundestag geführt. In der emotionsgeladenen Diskussion lieferten sich Befürworter und Gegner von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches einen intensiven Schlagabtausch. Anschließend wurden die drei Gesetzentwürfe der Linken, der Grünen und der FDP in den Rechtsausschuss überwiesen. Während sich die SPD ebenfalls für eine Abschaffung stark machte, stellten sich die Redner von CDU/CSU und AfD sowie die fraktionslose Abgeordnete Frauke Petry gegen eine Änderung der aktuellen Gesetzeslage.

Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD erklärten übereinstimmend, der Paragraf seit nicht mehr zeitgemäß, und das Strafrecht müsse in diesem Bereich modernisiert werden. Ulle Schauws von den Grünen sagte, er verhindere, dass sich schwangere Frauen umfassend informieren können. Ärzte und Ärztinnen sollten nicht befürchten müssen, wegen Informationen über den Schwangerschaftsabbruch vor Gericht zu landen. An die Adresse der Unionsfraktion sagte sie, der Paragraf 218 - der den Schwangerschaftsabbruch regelt - sei davon nicht berührt.

Unnötige Hürden Für die Fraktion Die Linke sprach Cornelia Möhring, die es als Widerspruch bezeichnete, dass Ärzte legale Abtreibungen vornehmen, aber nicht vorher darüber informieren dürften. Frauen würden so "völlig unnötige Hürden in den Weg gelegt". Werbung und Information werde durch die aktuelle Rechtsprechung gleichgesetzt, bemängelte Möhring. Nach einer Pflichtberatung müssten Frauen aber oft selbst weiter recherchieren. Wie Schauws von den Grünen appellierte sie an die Abgeordneten, dafür zu sorgen, dass Frauen die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch so gut informiert wie möglich treffen können. Die Voraussetzung dafür sei die Streichung des Paragrafen 219a. Alleine wegen "cooler Werbung" würde sich keine Frau für einen Abbruch entscheiden.

Die Fraktion der FDP hat sich angesichts der Breite der Diskussion entschieden, einen "vermittelnden Vorschlag" vorzulegen, wie der Abgeordnete Stephan Thomae sagte. Der Paragraf 219a solle danach modernisiert und im Strafrecht verankert bleiben. Einerseits sei der Wunsch der Frauen nach eingehenderen Informationen zeitgemäß, sagte Thomae, andererseits handele es sich bei einer Abtreibung nicht um eine ärztliche Leistung wie jede andere, sondern es gehe um das Ende werdenden Lebens. Deshalb müsse auch die Ansicht ernst genommen werden, beim Schutz des Ungeborenen nicht noch mehr Kompromisse eingehen zu wollen. Das Schutzkonzept sehe auch vor, dass der beratende Arzt den Eingriff nicht selbst vornehmen darf.

Die SPD-Abgeordnete Eva Högl betonte, es handle sich um ein sensibles und schwieriges Thema. Ungewollt schwangere Frauen seien nicht selten in Konfliktsituationen und es sei daher wichtig, dass sie sich bei Ärzten gut und ausführlich informieren können, bevor sie eine Entscheidung treffen. Das Urteil gegen eine Gießener Frauenärztin nach Paragraf 219a führe bei den Ärzten jedoch zu Rechtsunsicherheit. Denn danach erfülle objektive Information den Tatbestand der Werbung. Die gravierendste Auswirkung habe dies jedoch für die Frauen. Sie würden unzumutbar beschränkt in der Möglichkeit, sich eine Ärztin oder einen Arzt frei zu wählen und sich beraten zu lassen. Die Position der SPD sei daher "ganz klar: Paragraf 219a muss gestrichen werden". Dies unterstrich auch Högls Fraktionskollege Johannes Fechner.

Leben schützen Steffen Harbarth (CDU) sagte, die Entwürfe der Grünen und der Linken berücksichtigten zurecht die Interessen der Ärzte und der Schwangeren, ließen aber das ungeborene Kind außer Acht, "und dies halten wir für falsch". Die Interessen eines Arztes seien nicht mehr wert als die eines Kindes. Das Bundesverfassungsgericht habe klar Vorgaben gemacht, das ungeborene Leben zu schützen. Dies sei die Aufgabe der Beratungsstellen und nicht des Arztes, der dann auch den Abbruch vornehme. Eine Abschaffung des Werbeverbots würde dieses Modell infrage stellen. Die Unionsfraktion werde die Anträge daher ablehnen. Harbarths Fraktionskolleginnen Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) und Silke Launert (CSU) verwiesen auf eine mögliche Kommerzialisierung von Schwangerschaftsabbrüchen nach einer Aufhebung des Werbeverbots.

Die AfD-Abgeordnete Mariana Harder-Kühnel gab zu Bedenken, dass Paragraf 219a nicht die Information unter Strafe stelle, sondern Werbung und damit Kommerzialisierung. Es müsse verhindert werden, dass Schwangerschaftsabbrüche in der Öffentlichkeit als etwas Normales dargestellt werden, für das Reklame gemacht werden dürfe. Die AfD lehne sowohl die ersatzlose Streichung als auch eine Änderung von 219a ab. "Lassen Sie uns lieber dafür werben, dass sich werdende Eltern und alleinstehende Frauen für das werdende Leben entscheiden und dafür jede erdenkliche Hilfe erhalten", sagte die Abgeordnete. Die fraktionslose Abgeordnete Petry sagte, der Paragraf sei nach wie vor notwendig, denn er mache sich zum Anwalt der ungeborenen Kinder.