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InnereS I : eID-Karte für ganz viele

FDP für Personalausweis auf dem Smartphone

18.03.2019
2023-08-30T12:36:18.7200Z
1 Min

Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig eine sogenannte eID-Karte zum elektronischen Identitätsnachweis beantragen können. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Regierung (19/8038) hervor, der vergangene Woche erstmals auf der Tagesordnung des Bundestags stand.

In der Vorlage verweist die Bundesregierung darauf, dass der deutsche Personalausweis bereits mit einer Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgestattet sei. Die eID-Funktion ermögliche Karteninhabern, ihre Identität gegenüber Online-Diensten einfach und sicher nachzuweisen. Um sie einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen, soll laut Vorlage eine eID-Karte auf freiwilliger Basis eingeführt werden, die von Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums beantragt werden kann. Sie sei "kein Ausweispapier im klassischen Sinne, sondern eine einfache Chipkarte, auf der die wichtigsten Identifizierungsdaten (also insbesondere Name, Geburtsdatum und -ort, Adresse) abgespeichert sind". Damit könne man "mittels der eID-Funktion deutsche E-Government-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau" abwickeln.

Zugleich befasste sich das Parlament erstmals mit einem Antrag der FDP-Fraktion (19/8265), in dem von der Bundesregierung eine "Gesamtstrategie für die Weiterentwicklung des Personalausweises" gefordert wird. Der Personalausweis müsse "auf das Smartphone oder andere sichere Speicherorte übertragbar sein, um als sicheres, nutzerfreundliches Grundelement der digitalen Identifikation, auch ohne zusätzliche Hardware, dienen zu können".