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VERTEIDIGUNG : Stichtag für Einsatzmedaille

08.04.2019
2023-08-30T12:36:19.7200Z
1 Min

Die FDP-Fraktion ist mit ihrer Forderung nach einer Streichung der Stichtagsregelung bei der Verleihung der Einsatzmedaille der Bundeswehr gescheitert. Der Bundestag lehnte den entsprechenden Antrag (19/6055, 19/8588) am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen der CDU/CSU-, der SPD- und der Linksfraktion gegen das Votum der Fraktionen der AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ab. Die Einsatzmedaille der Bundeswehr ist eine Auszeichnung für die Teilnahme an den Auslandseinsätzen der Bundeswehr.

Für die Verleihung galt bislang der 30. Juni 1995 als Stichtag, für die Einsatzmedaille "Gefecht" der 29. April 2009.

Nach Ansicht der Liberalen schließt die Stichtagsregelung Soldaten und Zivilpersonal der Bundeswehr in früheren Einsätzen von einer Würdigung aus. Dies werde von den Soldaten als ungerecht empfunden.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Thomas Silberhorn (CSU) verwies darauf, dass der Stichtag für die Einsatzmedaille inzwischen durch das Ministerium auf den 1. November 1991 vorverlegt worden sei. Der Antrag der Liberalen habe sich somit erledigt. Der Stichtag für die Einsatzmedaille "Gefecht" sei deshalb gewählt worden, weil am 29. April 2009 mit dem Hauptgefreiten Sergej Motz in Afghanistan erstmals ein Bundeswehrsoldat in einem Gefecht getötet worden sei.

Der FDP-Abgeordnete Alexander Müller entgegnete, dass durch die Vorverlegung ein willkürlich gewählter Stichtag durch einen anderen ersetzt worden sei. Auch vor 1991 seien Soldaten im Ausland eingesetzt und auch vor 2009 in Gefechte verwickelt worden.