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KULTUR : Anerkennung als NS-Opfer

08.04.2019
2023-08-30T12:36:19.7200Z
1 Min

Nach dem Willen der Fraktionen der FDP und Bündnis 90/Die Grünen sollen Menschen, die während der nationalsozialistischen Diktatur als "Asoziale" und "Berufsverbrecher" verfolgt wurden, als Opfergruppe anerkannt werden. Beide Fraktionen fordern zudem eine angemessene Entschädigung für die wenigen noch lebenden Angehörigen dieser Opfergruppen und eine Erweiterung des Gedenkstättenkonzeptes des Bundes. Am vergangenen Donnerstag beriet der Bundestag erstmals über die beiden Anträge der Liberalen (19/8955) und der Grünen (19/7736).

Thomas Hacker (FDP) und Erhard Grundl verwiesen darauf, dass Zehntausende von sogenannten "Asozialen" und "Berufsverbrechern" zwischen 1933 und 1945 in Konzentrationslagern inhaftiert, zwangssterilisiert oder ermordet worden seien. Brigitte Freihold (Linke) unterstütze die beiden Anträge und warb um eine überfraktionelle Einigung.

Der AfD-Abgeordnete Thomas Ehrhorn wies die beiden Anträge als undifferenziert zurück. Es sei zwar richtig, dass kein Mensch in ein KZ gesperrt werden dürfe. Allerdings seien unter den sogenannten "Asozialen" und "Berufsverbrechern" eben auch Vergewaltiger, Totschläger oder Zuhälter gewesen. Von der SS seien diese in den Konzentrationslagern mitunter ganz bewusst als sogenannte "Kapos", als Funktionshäftlinge, in die Hierarchie eingebunden worden und hätten selbst Verbrechen an ihren Mithäftlingen begangen.

Die CDU-Abgeordnete Melanie Bernstein warnte vor schnellen Urteilen in dieser Frage. Sie verweis darauf, dass kein Opfer des NS-Terrors aus der Erinnerungskultur und dem Gedenkstättenkonzept ausgeschlossen werde.