1951: Gründung der Montanunion
Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg, die Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnen am 18. April 1951 das Abkommen über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Mit dieser sogenannten Montanunion wird der Kohlebergbau und die Stahlproduktion unter eine gemeinsame Verwaltung (Hohe Behörde) gestellt und der Ex- und Import zollfrei. Kein Land soll zukünftig mehr im Alleingang Kriegswaffen herstellen können, um sie gegen ein anderes Land einzusetzen. Der EGKS-Vertrag wurde zunächst auf 50 Jahre abgeschlossen, trat 1952 in Kraft und ging 2002 in den Regelungsbereich des EG-Vertrags über. Grundlage der Montanunion war der Schuman-Plan, den der französische Außenminister Robert Schuman aufbauend auf einer Idee des Unternehmers Jean Monnet am 9. Mai 1950 vorgelegt hatte.
1957: Unterzeichnung der Römischen Verträge
Mit der Unterzeichnung der Römischen Verträge am 25. März 1957 gründen die Mitgliedstaaten der Montanunion die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Ziel der EWG ist der freie Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr, der keine Staatsgrenzen mehr kennt. Die Atomgemeinschaft dient der gemeinsamen, friedlichen und sicheren Nutzung der Kernenergie. Gemeinsam mit der EGKS bilden EWG und EURATOM die Europäischen Gemeinschaften, für die ein gemeinsames Parlament, ein gemeinsamer Gerichtshof sowie ein gemeinsamer Wirtschafts- und Sozialausschuss gegründet werden. Die Römischen Verträge treten Anfang 1958 in Kraft.
1967: Gemeinsamer Rat und gemeinsame Kommission
Die Unterzeichnung des sogenannten EG-Fusionsvertrages am 8. April 1965 führt zur Einsetzung einer gemeinsamen Kommission und eines gemeinsamen Rates für die drei Europäischen Gemeinschaften EWG, EGKS und EURATOM. In Kraft tritt der Vertrag am 1. Juli 1967.
1973: Norderweiterung der Europäischen Gemeinschaften
Zum 1. Januar 1973 treten Großbritannien, Irland und Dänemark den Europäischen Gemeinschaften bei. In Norwegen, das ebenfalls einen Beitrittsvertrag unterzeichnet hatte, lehnt die Bevölkerung den Beitritt vor allem aus Sorge um den Wohlfahrtsstaat in einem Referendum mehrheitlich ab.
1981/1986: Erste und zweite Süderweiterung
Am 1. Januar 1981 tritt Griechenland als zehntes Mitglied den Europäischen Gemeinschaften bei. Fünf Jahre später folgen Spanien und Portugal. Diese Staaten hatten teils schon seit langem eine Annäherung an die Europäischen Gemeinschaften gesucht, waren jedoch wegen ihrer autoritären Regierungen nicht zugelassen worden. Erst nach erfolgreichen Demokratisierungsprozessen konnten sie beitreten.
1992: Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht
Mit der Unterzeichnung des Maastrichter Vertrags am 7. Februar 1992 zur Gründung der Europäischen Union (EU) werden die Gründung einer Wirtschafts- und Währungsunion, die zur Einführung des Euro 1999 als Buchgeld und 2002 als Bargeld in den Staaten der Eurozone führt, und eine engere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten in der Außen- und Sicherheitspolitik sowie in der Innen- und Justizpolitik beschlossen. Zugleich wird die EWG in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt, da sie nun auch Zuständigkeiten in anderen Politikbereichen als der Wirtschaft, beispielsweise in der Umweltpolitik, erhielt. Die EG und die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) bilden die drei Säulen der Europäischen Union. In Kraft tritt der Maastricht-Vertrag am 1. November 1993.
1995: Norderweiterung der Europäischen Union
Schweden, Finnland und Österreich treten der EU am 1. Januar 1995 bei. In Norwegen stimmt in einem Referendum eine knappe Mehrheit von 52,8 Prozent der Norweger erneut gegen den Beitritt.
1995: Norderweiterung der Europäischen Union
Schweden, Finnland und Österreich treten der Europäischen Union am 1. Januar 1995 bei. In Norwegen stimmt in einem Referendum eine knappe Mehrheit von 52,8 Prozent der Wähler erneut gegen den Beitritt.
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