1997: Unterzeichnung des Vertrags von Amsterdam
Mit dem am 2. Oktober 1997 unterzeichneten Vertrag von Amsterdam werden die Rechte des EU-Parlaments im Mitentscheidungsverfahren gestärkt, das nun in fast allen Bereichen, in denen der Rat mit qualifizierter Mehrheit entscheidet, gilt. Zudem muss das Parlament nicht nur der Ernennung der EU-Kommission als ganzes zustimmen, sondern auch vorab der Ernennung des Kommissionspräsidenten. Im Bereich der Polizeilichen und Justiziellen Zusammenarbeit wird das neue Entscheidungsverfahren eingeführt, das einstimmige Ratsbeschlüsse ermöglicht, ohne dass die nationalen Parlamente oder das EU-Parlament daran beteiligt werden müssen. Für die Geimsame Außen- und Sicherheitspolitik wird das Amt eines Hohen Vertreters eingeführt. Durchgreifende Reformen, um die Handlungsfähigkeit der EU auch nach der geplanten Osterweiterung zu garantieren, scheitern jedoch.
2001: Unterzeichnung des Vetrags von Nizza
Mit dem Vertrag von Nizza, der am 26. Februar 2001 unterzeichnet wird und am 1. Februar 2003 in kraft tritt, wird die Sitzverteilung im EU-Parlament stärker an die Bevölkerungsgröße der Mitgliedstaaten angepasst. Zudem wird die Zahl der Kommissare auf je einen pro Mitgliedstaat beschränkt. Auch im Rat werden die Stimmen neu gewichtet.
2004/2007: Erste und zweite Osterweiterung der EU
Mit der ersten Osterweiterung treten am 1. Mai 2004 zehn Staaten der EU bei. Es sind die ehemals kommunistisch regierten Länder Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowenien, Slowakei und Ungarn. Zudem treten die Mittelmeer-Inselstaaten Malta und der griechische Südteil Zyperns bei. Am 1. Januar 2007 treten Rumänien und Bulgarien der Union bei.
2004/2005: Scheitern der EU-Verfassung
Der Entwurf für eine EU-Verfassung wird am 29. Oktober 2004 zwar von den Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten unterzeichnet, kann jedoch nach gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden nicht in allen Mitgliedstaaten ratifiziert und damit insgesamt nicht in Kraft treten. Die Verfassung sollte der EU eine einheitliche Struktur und die bis dahin gültigen Grundlagenverträge (vor allem EU-, EG- und Euratom-Vertrag) ablösen.
2007: Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon
Mit der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon am 13. Dezember 2007 wird die rechtliche Fusion von Europäischer Union und Europäischer Gemeinschaft, die Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens auf die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, die stärkere Beteiligung der nationalen Parlamente bei der Rechtsetzung der EU, die Einführung einer Europäischen Bürgerinitiative, das neue Amt des Präsidenten des Europäischen Rates, der Ausbau der Kompetenzen des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, die Gründung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes, die Rechtsverbindlichkeit der EU-Grundrechtecharta und die erstmalige Regelung eines EU-Austritts beschlossen. Die Regelungen zu EU-Militäreinsätzen aus dem Nizza-Vertrag werden erweitert und damit die Union zum Verteidigungsbündnis weiterentwickelt. Ein gescheitertes Referendum über den Vertrag in Irland im Sommer 2008 verzögert den ursprünglichen Zeitplan. Nach einer Wiederholung des Referendums im Herbst 2009 tritt der Vertrag schließlich zum 1. Dezember 2009 in Kraft.
2013: Fünfte Erweiterung der Union
Mit Kroation tritt am 1. Juli 2013 der 28. und vorerst letzte Staat der EU bei. Weitere Beitrittsverhandlungen eröffnet wurden zuvor mit Albanien, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei.
2016/2017: Brexit-Referendum und Austrittsverhandlungen
In einem Referendum entscheiden sich am 23. Juni 2016 51,9 Prozent der Wähler in Großbritannien für einen Austritt des Vereinigten Königsreichs aus der Europäischen Union. Am 29. März 2017 übermittelte Premierministerin Theresa May erstmals in der Geschichte der EU ein Austrittsgesuch gemäß Artikel 50 des EU-Vertrags von Lissabon.
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