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ASYL I : Zank um Wohnsitzregelung für Schutzberechtigte

Regierungspläne zur Entfristung der Vorschrift aus dem Jahr 2016 sind im Bundestag umstritten

13.05.2019
2023-08-30T12:36:21.7200Z
2 Min

Der massenhafte Zustrom von Asylbewerbern in den Jahren 2015 und 2016 hat Deutschland fraglos eine Vielzahl neuer Herausforderungen beschert; eine davon war eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge auf das Bundesgebiet. Diesem Ziel sollte die sogenannte Wohnsitzregelung dienen, die mit dem Integrationsgesetz vom Juli 2016 eingeführt wurde. Danach müssen anerkannte Flüchtlinge in den ersten drei Jahren in dem Bundesland wohnen, das ihnen zugewiesen wurde; zudem können die Länder den Schutzberechtigten in diesen drei Jahren einen konkreten Wohnsitz zuweisen.

Diese Wohnsitzregelung, die nach derzeitiger Gesetzeslage am 6. August dieses Jahres außer Kraft tritt, soll nach dem Willen der Bundesregierung entfristet werden. Ohne eine Verlängerung dieser Regelung würde "ein wichtiges integrationspolitisches Instrument für die Betroffenen und die zu diesem Zweck erforderliche Planbarkeit der Integrationsangebote von Ländern und Kommunen entfallen", argumentiert die Bundesregierung in einem entsprechenden Gesetzentwurf (19/8692), über den der Bundestag vergangene Woche in erster Lesung debattierte.

Bei einem Auslaufen der Regelung, argumentierte Stephan Mayer (CSU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, bestünde die Gefahr, dass ein überproportionaler Zuzug in Ballungszentren erfolgt und sich "Parallelgesellschaften bilden". Alexander Throm (CDU) warnte, dass eine "gewisse Ballung von bestimmten Gruppen" in einer Kommune zu sozialen Problemen führe. Eine Überforderung der Städte nutze aber niemanden.

Gabriela Heinrich (SPD) verwies darauf, dass sich die Mehrheit der Länder und alle kommunalen Spitzenverbände für die Entfristung ausgesprochen hätten. Dabei müsse die Wohnsitzregelung als "Eingriff in die Freizügigkeit" die "bestmögliche Integration zum Ziel haben".

Christian Wirth (AfD) warnte, ein Auslaufen der Regelung "wäre eine Katastrophe für Kommunen und Länder, die Planungssicherheit bei den Asylkosten und den Integrationsmaßnahmen brauchen".

Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) hob hervor, dass durchaus eine Konzentration in Ballungszentren zu beobachten sei. Mit Verweis auf eine ausstehende Evaluierung der Regelung betonte sie, dass man diese verlängern könne, doch "völlig schleierhaft" sei, "warum eine Regelung entfristet werden soll, deren Effektivität noch nicht erwiesen ist".

Auch Ulla Jelpke (Linke) mahnte eine Evaluierung an. Eine Wohnsitzauflage bedeute schließlich Zwang: "Man muss dorthin gehen, wohin man zugeteilt wird. Das bedeutet oft, dass man in ländliche Gebiete beziehungsweise Städte gehen muss, in denen man kein soziales Umfeld hat".

Filiz Polat (Grüne) nannte es "fatal", die Wohnsitzregelung zu entfristen, "ohne die bereits verankerte Evaluierung vorgenommen zu haben". Immerhin spreche man dabei "über die Einschränkung der Freizügigkeit von bereits anerkannten Geflüchteten".