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MEDIEN : Viel zu spät

Bundestag debattiert erneut über Upload-Filter und die Urheberrechtsrichtlinie der Europäischen Union

13.05.2019
2023-08-30T12:36:22.7200Z
4 Min

Viel zu spät und wenig konstruktiv - das war der Tenor der Redner der anderen Fraktionen in der Debatte über einen Antrag der AfD (19/9969) gegen den Einsatz von Upload-Filtern am vergangenen Donnerstag. Die Kritik der AfD, die EU-Urheberrechtsrichtlinie und der möglichen Einsatz von Upload-Filtern gefährde die Meinungsfreiheit, sei kurz vor der Europawahl ein Deckmantel für AfD-typisches Europa-Bashing, hieß es fraktionsübergreifend. Der Antrag bringe das Parlament in der Debatte nicht weiter, und es sei zudem bemerkenswert, dass ausgerechnet die AfD als Garant der Meinungsfreiheit und -vielfalt auftrete, monierte die Grünen-Abgeordnete Tabea Rößner.

Es war nicht das erste Mal, dass sich der Bundestag mit der umstrittenen EU-Richtlinie und den Upload-Filtern beschäftigte. Bereits kurz vor der finalen Abstimmung im Rat der Europäischen Union Mitte April hatten sich Koalition und Opposition im Parlament einen Schlagabtausch zur Reform des Urheberrechts geliefert. Die Anträge der Linken und der FDP für ein Urheberrecht ohne Upload-Filter waren jedoch gescheitert.. Kritisiert wurde vor allem der Richtlinienartikel, durch den Onlineplattformen zum Einsatz technischer Mittel - der Upload-Filter - verpflichtet werden, um einer Haftung für Urheberrechtsverletzungen zu entgehen. Solche Filterprogramme sollen Urheberrechtsverstöße erkennen und entsprechende Uploads blockieren. Kritiker befürchten, dass auch legale Inhalte gefiltert werden.

Umso erstaunter zeigten sich viele Abgeordnete, dass die AfD-Fraktion ihren Antrag erst jetzt einbrachte. In diesem fordert sie die Bundesregierung auf, bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht den Einsatz von Upload-Filtern auszuschließen. Sie solle klarstellen, dass Diensteanbieter keine Blockade von nutzergenerierten Inhalten auf der Basis von automatisierten Upload-Filtern vornehmen müssen, um den Vorteil einer Befreiung von der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit für das Teilen von Online-Inhalten zu erlangen. Und - was Abgeordnete der anderen Fraktionen ebenfalls mit Verwunderung registrierten - für den Fall, dass eine Umsetzung der Richtlinie unter Beachtung dieser Vorgabe nicht möglich ist, soll sich die deutsche Regierung auf europäischer Ebene für eine Änderung von Artikel 17 der Richtlinie einsetzen, um den Einsatz der auszuschließen.

Diese Forderung, so hielt der FDP-Abgeordnete Manuel Höferlin der AfD entgegen, entspreche genau dem, was die Bundesregierung bereits im Zusammenhang mit der endgültigen Verabschiedung der Richtlinie am 15. April zu Protokoll gegeben habe. "Wer es beim Thema Upload-Filter ernst meint, schreibt nun wirklich nicht bei der GroKo ab", sagte Höferlin. Der AfD sei wieder einmal nicht an der Sache interessiert, sondern versuche, "auf einer Empörungswelle noch nachzureiten".

Protokollerklärung Die Protokollerklärung hatte die Bundesregierung auch zur Verteidigung ihrer Zustimmung zum EU-Urheberrechtskompromiss in ihrer Antwort von Ende April auf eine Kleine Anfrage der AfD angeführt. Darin heißt es, dass sie dem Richtlinienvorschlag zustimme, weil die Reform insgesamt dringend nötige Anpassungen des nicht mehr zeitgemäßen europäischen Rechtsrahmens mit sich bringe. Zugleich wird bedauert, dass es nicht gelungen sei, ein Konzept zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen zu verabreden, das alle Seiten überzeugt. Die Regierung werde die zur Lösung des Urheberrechtsproblems zur Verfügung stehenden Modelle prüfen und - sollte sich zeigen, dass die Umsetzung zu einer Beschränkung der Meinungsfreiheit führt, - darauf hinwirken, dass die festgestellten Defizite des EU-Urheberrechts korrigiert werden.

Für die AfD warb Tobias Matthias Peterka für den Antrag. Er verwies auf die Massenproteste gegen die Beschränkung der Meinungsfreiheit. Das Grundproblem der EU-Richtlinie sei die Regelung von digitalen Lebenswirklichkeiten "durch Leute, die sich noch sämtliche E-Mails ausdrucken". So sei es ganz natürlich, dass YouTuber geschütztes Material nutzen, sagte Peterka mit Verweis auf den sogenannten Fair Use. Aufregen darüber würden sich nur Pressekonzerne und Medienverbände.

Keine Vorzensur Ansgar Heveling (CDU) warf der AfD vor, ihr Antrag sei geprägt von "verfassungsrechtlichem Flachwurzlertum". Das angeführte Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Meinungsfreiheit solle dem Anliegen offenbar "Bedeutungsschwere" verleihen. Es habe aber nichts mit dem Zensurverbot im Grundgesetzes zu tun und auch nichts mit der EU-Urheberrechtsrichtlinie, argumentierte Heveling. Bei ihr gehe es eben nicht um eine staatliche Vorzensur, sondern um eine Grundrechteabwägung, wie sie schon unter dem aktuellen Urheberrecht gelte. Dementsprechend sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, die nationale Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie so auszugestalten, dass Upload-Filter verzichtbar sind, sagte Heveling.

Darauf verwies auch Florian Post (SPD). Seine Partei lehne Upload-Filter ab, allerdings habe es für diese Position in der EU keine Mehrheit gegeben. Bei der Reform gehe es um Rechtssicherheit für alle Beteiligten und darum, Geschäftsmodelle einzuschränken, die mit geschützten Inhalten Geld verdienen. Die Rechte von Urhebern müssten geschützt werden, ohne die Informationsfreiheit einzuschränken.

Vergütung Petra Sitte (Linke) bemängelte das Fehlen einer Debatte darüber, was die Reform den Kreativen und Urhebern, tatsächlich bringen könnte. Upload-Filter zu verhindern oder einzuschränken sei eine Aufgabe, die es zu erfüllen gelte, sagte Sitte. Eine andere Aufgabe sei es, Kreativen und Urhebern bessere Vergütungen zu sichern. Von einer echten Urheberrechtsreform für Kreative und Nutzer und von einer modernen und gerechten Informationsgesellschaft sei man heute genauso weit entfernt wie zu Beginn der Verhandlungen vor sechs Jahren, kritisierte die Parlamentarierin.