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GESETZENTWÜRFE : »Gezielte und gesteuerte Einwanderung«

Nicht nur hochqualifizierte Akademiker sollen in Deutschland Arbeitsmöglichkeiten finden

13.05.2019
2023-08-30T12:36:22.7200Z
2 Min

Bereits Anfang Oktober vergangenen Jahres haben Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sowie seine Kabinettskollegen für Wirtschaft und Arbeit, Peter Altmaier (CDU) und Hubertus Heil (SPD), Eckpunkte zur Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten vorgestellt. Kurz vor Weihnachten verabschiedete dann das Bundeskabinett die Entwürfe eines "Fachkräfteeinwanderungsgesetzes" (19/8285) sowie eines "Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung" (19/8286). Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz will die Bundesregierung "eine gezielte und gesteuerte Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt" regeln, der nicht nur für Hochqualifizierte offen sein soll.

Engpassregelung entfällt Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation wie ein Hochschulstudium oder eine qualifizierte Berufsausbildung vorweisen können, sollen nach der Neuregelung künftig auch in Deutschland in den entsprechenden Berufen arbeiten können. Die bisherige Beschränkung auf "Engpassberufe", die besonders vom Facharbeitermangel betroffen sind, soll künftig entfallen.

Auch auf die sogenannte Vorrangprüfung, ob nicht auch Deutsche oder andere Bürger der Europäischen Union für eine Stelle in Frage kommen, soll bei Fachkräften im Grundsatz verzichtet werden. Dies soll nach dem Willen der Bundesregierung allerdings mit der Möglichkeit verbunden werden, die Vorrangprüfung bei Veränderungen des Arbeitsmarktes kurzfristig wieder einführen zu können.

Eine ausländische Fachkraft aus Staaten außerhalb der EU soll eine Aufenthaltserlaubnis für maximal sechs Monate erhalten können, um sich bei adäquaten Deutschkenntnissen einen ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz suchen zu können. Auch Absolventen deutscher Schulen sowie Inhaber eines ausländischen Schulabschlusses, der in Deutschland zu einem Hochschulzugang berechtigt, sollen zur Arbeitsplatzsuche befristet einreisen können.

Mehr Rechtssicherheit Im zweiten Gesetzentwurf werden Voraussetzungen der "Ausbildungsduldung" für geduldete Ausländer konkretisiert, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen. Zudem soll eine 30-monatige "Beschäftigungsausbildung" gut integrierten Geduldeten Rechtssicherheit geben, die ihren Lebensunterhalt selbst sichern.