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e-Scooter : Auf dem Weg

Verordnung muss noch durch den Bundesrat

13.05.2019
2023-08-30T12:36:22.7200Z
5 Min

Die Zeit drängt. Schon im Juni sollen Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter in Deutschland zugelassen werden. Die entsprechende "Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung" (eKFV) aus dem Hause von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss nur noch am 17. Mai den Bundesrat passieren. Doch in den Ländern regt sich Widerstand gegen die im Verlauf der Zeit immer freizügiger gestaltete Verordnung. Hauptknackpunkt ist die vorgesehene Erlaubnis, Gehwege zu benutzen. Doch es gibt noch weitere Bedenken bei Ländern, Kommunen und Verkehrssicherheitsexperten.

Von der Verordnung erfasst werden elektrisch betriebene Fahrzeuge, die eine Lenk- oder Haltestange haben, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h liegt und die verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen im Bereich von Brems- und Lichtsystem erfüllen. Laut dem Verordnungsentwurf sollen Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 12 km/h grundsätzlich Radwege befahren und ab Vollendung des 14. Lebensjahrs genutzt werden können. Fahrzeuge mit bis zu 12 km/h dürfen auf Fußwegen und ab 12 Jahren genutzt werden. Eine Zulassungspflicht sieht der Verordnungsentwurf nicht vor, wohl aber eine Versicherungspflicht. Was Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange angeht - wie etwa Elektro-Skateboards -, so ist eine entsprechende Verordnung im Verkehrsministerium derzeit in Arbeit.

Erste Meile Weitgehend unbestritten ist, dass Elektrokleinstfahrzeuge durchaus einen Beitrag zur klimafreundlichen Mobilität leisten können. Für die erste und die letzte Meile seien sie besonders geeignet, sagte Christoph Ploß (CDU) während einer Expertenanhörung im Verkehrsausschuss des Bundestags. Seine Erwartung ist die, dass Menschen, die auf dem Weg zur Arbeit gern Bus und Bahn nutzen würden, schlussendlich aber doch das Auto nehmen, weil ihnen der Weg von und zum Bahnhof zu weit ist, auf E-Scooter umsteigen.

Ob die E-Scooter im ÖPNV mitnahmeberechtigt sind und ob das angesichts ohnehin schon voller Bahnen zu den Stoßzeiten realistisch ist, lässt die Verordnung offen. Ist ja schließlich Ländersache. Kommunalvertretern stößt das sauer auf. Hilmar von Lojewski vom Deutschen Städtetag beklagte bei der Anhörung, es dürfe nicht sein, dass der Bund großzügige Erlaubnisse erteile, die die Länder dann beschneiden müssten und so den Schwarzen Peter zugeschoben bekämen. Besser, so Lojewski, wäre es gewesen, hätte man die Kommunen frühzeitig in die Erarbeitung der Verordnung eingebunden. Auch die generelle Freigabe von Gehwegen und Fußgängerbereichen kritisierte er. Dies müsse den kommunalen Straßenverkehrsbehörden im Einzelfall überlassen bleiben, forderte der Städtetag-Vertreter. "Überhaupt nicht regelungsfähig" sind seiner Ansicht nach Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange.

Die Bundesregierung gibt sich kompromissbereit - zumindest in der Frage der Gehwegnutzung. Wie die Kompromisslinie aussehen wird, vermochte Verkehrs-Staatssekretär Steffen Bilger (CDU) vergangene Woche noch nicht zu sagen. Ziel der Bundesregierung sei es nach wie vor, die Verordnung, die ein "ausgewogener Vorschlag" sei, noch im Juni in Kraft treten zu lassen, sagte Bilger.

Skepsis Dieser Vorschlag sah Ende 2018 noch anders aus. Wer Elektro-Roller oder Hoverboards nutzen möchte, benötige einen Führerschein, schrieb die Bundesregierung seinerzeit in ihrer Antwort (19/5828) auf eine Anfrage der Grünen. Außerdem war geplant, Elektrokleinstfahrzeuge überwiegend auf Radwegen fahren zu lassen. Eine Rückkehr zu diesen Planungen, die sich stark an Vorschlägen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) orientiert haben, präferierten viele der zur Anhörung geladenen Experten.

Der ehemalige Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig, jetzt Präsident der Deutschen Verkehrswacht, sprach hinsichtlich der Gehwegnutzung von einer erheblichen Gefahrenquelle für Fußgänger. Seiner Ansicht nach ist zudem der Nachweis einer Mofa-Prüfbescheinigung zwingend notwendig. Auch sollte ein Mindestalter von 15 Jahren festgelegt werden.

Christian Kellner vom Verkehrssicherheitsrat bewertete das ähnlich. Er habe die Sorge, dass Kinder helmlos auf der Fahrbahn mit Elektrokleinstfahrzeugen unterwegs sein könnten und damit einer erheblichen Gefahr ausgesetzt seien. Anders etwa als Pedelecs (Elektrofahrräder) seien Elektrokleinstfahrzeuge zuallererst Kraftfahrzeuge, betonte er.

Das bedeutet aus Sicht von Siegfried Brockmann vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft, dass Elektrokleinstfahrzeuge dem Pflichtversicherungsgesetz unterfallen. Eine Versicherung über die private Haftpflichtversicherung sei ausgeschlossen.

Roland Stimpel vom Fachverband Fußverkehr sagte, die Nutzung von Gehwegen sei international teils von vornherein nicht erlaubt gewesen oder im Nachgang verboten worden. In Paris etwa sei man zurückgerudert und drohe nun mit einer Strafzahlung in Höhe von 135 Euro. "Elektrokleinstfahrzeuge auf Gehwegen vernichten Mobilität", sagte er. Zudem seien viele Gehwege zu schmal. Die empfohlene minimale Wegbreite werde vielfach nicht erreicht und teils auch von Kommunen bewusst unterschritten.

Augenmaß Ein bisschen auf verlorenem Posten stand Lars Zemke vom Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge. Mitzugehen vermochte er bei der Forderung, auf die Gehwegnutzung zu verzichten, forderte aber mehr Augenmaß. Wenn die Alternative zum Gehweg in manchen Gemeinden die Bundesstraße wäre, sollte die Nutzung erlaubt werden, befand er. Es dürfe nicht alles wegreglementiert werden. Seiner Auffassung nach ist eine Gleichstellung mit Pedelecs sinnvoll. Eine Versicherung, so Lemke, sollte bei Elektrokleinstfahrzeugen bis 25 km/h durch die normale Privathaftpflicht gegeben sein. Statt verschiedene Sonderreglungen zu erlassen - für Fahrzeuge mit oder ohne Lenkstange - müssten aus seiner Sicht alle Elektrokleinstfahrzeuge beachtet und einheitlich legalisiert werden. "Probieren Sie die Fahrzeuge einfach mal aus. Es ist nicht so schlimm, wie Sie denken", rief er den Abgeordneten zu.

Die FDP hat der Verbandsvertreter schon mal an seiner Seite. In einem Antrag (19/8543) fordern die Liberalen den Verzicht auf die Versicherungspflicht und die Altersbeschränkung - mit Ausnahme von Fahrzeugen mit hoher Motorleistung. Daniela Kluckert (FDP) bedauerte während der Anhörung zudem, dass innovative Modelle, wie das E-Einrad, von der Verordnung nicht erfasst seien.

Die AfD hält von den FDP-Ideen gar nichts. Der Vorschlag, Elektrokleinstfahrzeuge in der sogenannten Sportlerklasse mit bis zu 45 km/h auf Straßen fahren zu lassen, sei geradezu Selbstmord, befand deren Verkehrsexperte Dirk Spaniel. Aus seiner Sicht hätte die Bundesregierung gut daran getan, sich bei ihrer Verordnung an die Vorgaben der BASt zu halten.

Neuaufteilung Ein klares Nein zur Gehwegnutzung kam von der Linksfraktion. Auf Radwegen fahrende Elektrokleinstfahrzeuge könnten aber sehr wohl eine umweltschonende Mobilitätsalternative zum Auto darstellen, sagte Andreas Wagner. Benötigt werde aber eine Neuaufteilung von Verkehrsflächen, auch um Konflikte zwischen Fußgängern, Radfahrern und E-Scootern zu vermeiden.

Matthias Gastel (Grüne) sagte, die Historie der Verordnung sei ein Beispiel dafür, "wie man Politik nicht machen sollte". Erst sei - viel zu spät - eine sehr bürokratische Vorlage dahergekommen - dann völlig überraschend die Gehwegnutzung, die die benötigte Akzeptanz für die Fahrzeuge massiv gefährdet habe.

Keiner möchte E-Scooter verbieten, sagte Arno Klare (SPD) und erntete breite Zustimmung. Es müsse aber eine Regelung gefunden werden, die das Ganze unter Versicherungs- und Sicherheitsaspekten in den Griff bekommt. Nicht vergessen werden sollte auch eine andere umweltschonende Fortbewegungsform. Erst heute Morgen sei er die 1,3 Kilometer von seiner Wohnung zum Bundestag gelaufen. "Man muss nicht elektrisch fahren. Laufen geht auch", stellte Klare fest.