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MENSCHENRECHTE : Erinnerung an Tiananmen-Massaker

Antrag zu Aufarbeitung gescheitert

21.10.2019
2023-08-30T12:36:28.7200Z
2 Min

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat vergangenen Woche einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt (19/10222), mit dem sich diese anlässlich des 30. Jahrestags der Niederschlagung der friedlichen Proteste am Platz des Himmlischen Friedens für die Achtung der Bürger- und Menschenrechte in China einsetzt. In dem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, sich in Gesprächen mit der chinesischen Staatsführung für eine "umfassende und unabhängige Aufarbeitung" des Geschehens im Jahre 1989 einzusetzen und auf eine Rehabilitierung der Opfer und deren Hinterbliebenen hinzuwirken.

Die Fraktion betonte im Ausschuss, dass es gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Proteste in Hongkong wichtig sei, dass sich der Bundestag deutlich positioniere und dazu beitrage, dass es China nicht gelinge, die Erinnerung an das Geschehen am Tiananmen-Platz auszulöschen.

Die Fraktionen CDU/CSU und SPD signalisierten grundsätzlich Zustimmung zum Anliegen des Antrags. Ein Vertreter der Sozialdemokraten sagte, es sei gerade aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Hongkong geboten, gegenüber China immer wieder die Frage der Menschenrechte zu thematisieren und deutlich zu machen, dass man "genau hinsehe". Für einen gemeinsamen, fraktionsübergreifenden Antrag sei die SPD-Fraktion offen. Dies betonten auch Abgeordnete der Unionsfraktion. Die Forderung der Grünen, die Erinnerung an die Niederschlagung der Proteste am Platz des Himmlischen Friedens wachzuhalten, sei richtig. Allerdings gehe der Antrag nicht weit genug und sei "zu zurückhaltend formuliert", so ein Vertreter der Union. Die Koalitionsfraktionen planten deshalb, das Thema selbst noch einmal aufzugreifen.

Auch die FDP-Fraktion ließ Unterstützung für das Thema erkennen: Gerade als Deutsche, die selbst mit dem Aufstand vom 17. Juni 1953 in ihrer Geschichte gewaltsamen Niederschlagung von Protesten erlebt hätten, müsse man heute die Protestbewegung in Honkong unterstützen, so ein Fraktionsmitglied. Der Antrag jedoch enthalte Formulierungen, die die FDP so nicht mittragen könne.

Ähnlich argumentierte auch die Fraktion Die Linke: Chinas Umgang mit der Erinnerung an die Proteste 1989 sei klar zu verurteilen. In ihrer Beschreibung des Geschehens auf dem Tiananmen seien die Grünen in ihrem Antrag jedoch nicht völlig korrekt gewesen. Aus diesem Grund könne die die Linksfraktion die Vorlage nicht unterstützen und enthalte sich.