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amri-ausschuss : Widerstreitende Bauchgefühle

Zeugen berichten über den zwielichtigen Freund des Attentäters, Bilel Ben Ammar

21.10.2019
2023-08-30T12:36:28.7200Z
3 Min

Einen weiteren Weg hatte bislang noch kein Zeuge zurückzulegen. Seit Sommer 2018 amtiert Emily Haber als deutsche Botschafterin in Washington. Dort bestieg die frühere Innen-Staatssekretärin in der vergangenen Woche ein Flugzeug, um in Berlin zu vorgerückter Abendstunde dem Amri-Untersuchungsausschuss zu erklären, dass der Staat aus dem Terroranschlag an der Berliner Gedächtniskirche im Dezember 2016 seine Lektion gelernt habe: "Für uns war der ausländerrechtliche Umgang mit dem Fall Amri eine dramatische Warnung, wie dringlich die Durchsetzung der Ausreisepflicht bei Gefährdern ist."

Anfang 2017 war es der vertrauteste Kumpel des Attentäters, an dem erstmals ein aus dieser Einsicht abgeleitetes Exempel statuiert wurde. Am 1. Februar eskortierten Polizisten den Tunesier Bilel Ben Ammar in ein Flugzeug in Richtung Heimat, wo er derzeit wegen Terrorunterstützung eine achtjährige Haftstrafe absitzt. Zu verdanken war das nicht zuletzt den Bemühungen der damaligen Staatssekretärin Haber. Diese drängte den ausländerrechtlich für Ben Ammar zuständigen Freistaat Sachsen, gegen den Mann eine Abschiebehaft zu erwirken. Am 25. Januar bearbeitete sie persönlich den tunesischen Botschafter. Zwei Tage später lagen die Passersatzpapiere für Ben Ammar bereit.

Schwer konspirativ Der Mann zählte spätestens seit November 2015 zum Freundeskreis des späteren Attentäters Anis Amri, mit dem er noch am Vorabend des Anschlags zusammensaß. Ein Zeuge, der die beiden beobachtete, hatte den Eindruck, sie hätten sich schwer konspirativ gebärdet und vermutlich das Attentat besprochen. Ben Ammar selbst behauptete, es sei um Fragen des Ausländerrechts gegangen. Anfang Januar 2017 erließ das Amtsgericht Tiergarten Haftbefehl wegen "mittelbarer Falschbeurkundung" und Sozialleistungsbetrugs, um den Ermittlern Gelegenheit zur Befragung Ben Ammars zu verschaffen. Absehbar war freilich, dass ein Haftbefehl aus dermaßen fadenscheinigem Anlass nicht lange Bestand haben würde.

Bisher haben alle mit dem Fall befassten Zeugen aus den Sicherheitsbehörden wie auch jetzt Haber und zwei leitende Beamte ihres damaligen Ministeriums dem Ausschuss versichert, es sei trotz eindringlicher Ermittlungen nicht gelungen, Ben Ammar der Mittäterschaft zu überführen, weshalb man nichts Gerichtsfestes gegen ihn in der Hand hatte. Dennoch bleibt der Vorgang umstritten. War die Abschiebung eines wichtigen Zeugen und möglichen Komplizen nicht voreilig? Gab es einen verheimlichten Grund, den Mann loswerden zu wollen oder aus der Schusslinie zu nehmen? Genoss er als Agent eines Geheimdienstes Protektion? Bestand gar, wie die Linken-Abgeordnete Martina Renner in der Sitzung insinuierte, ein Behördeninteresse, ihn nicht in einem deutschen Gerichtssaal auftreten zu lassen?

Schwierige Abwägung "Es bleibt das Bauchgefühl, dass er beteiligt war, und wir hatten das andere Bauchgefühl, dass er hochgefährlich ist, und das war die Abwägung", schilderte Habers damaliger persönlicher Referent, Regierungsdirektor Günter Drange, dem Ausschuss das Dilemma der Zuständigen im Umgang mit Ben Ammar. Und der Leiter des mit internationalem Terrorismus befassten Referats ÖS II/2, Ministerialrat Jens Koch, der Ben Ammars Abschiebung energisch befürwortet hatte, beschrieb sein Albtraumszenario so: "Der geht beim Haftprüfungstermin zur Tür raus, wir müssen den observieren, was ein Riesenaufwand ist, und wenn er dann noch eine Tat begeht, weiß ich nicht, wie ich das erklären soll."

Sowohl Drange als auch Koch zitierten eine Verabredung, die Thomas de Maizière und Heiko Maas, die damaligen Minister des Inneren und der Justiz, am 10. Januar 2017 getroffen hatten. Thema war ein robusterer Umgang mit islamistischen Gefährdern als Konsequenz aus dem Fall Amri. Vereinbart wurde, solche Zeitgenossen künftig schon wegen minder schwerer Delikte, wenn irgend möglich, in Untersuchungshaft zu nehmen. Darüber hinaus galt, in Fällen, in denen das Strafrecht an seine Grenzen stößt, "konsequent ausländerrechtliche Maßnahmen zu nutzen", wie Drange es formulierte, also vorrangig abzuschieben, "wenn wir nicht sicherstellen können, dass die Person, über die wir sprechen, in Haft einfahren kann".

Ben Ammar sei der idealtypische Anwendungsfall gewesen. Nachzuweisen war ihm nichts, als brandgefährlich galt er dennoch. Am 23. Januar bewilligte das Gericht elf weitere Hafttage, mehr nicht. "Wir wollten alles in unserer Macht Stehende tun, um zu verhindern, dass er in Deutschland wieder auf freien Fuß kommt", sagte Haber. Das ist gelungen.