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Eingliederungshilfe : Die Inklusionsfrage

Systemwechsel wird vorbereitet

21.10.2019
2023-08-30T12:36:28.7200Z
2 Min

Der Bundestag hat den Weg frei gemacht für Änderungen an zwei Sozialgesetzbüchern: Er stimmte in der vergangenen Woche für einen Gesetzentwurf (19/11006) der Bundesregierung zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX und SGB XII). Für den Entwurf in geänderter Fassung stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Grünen. AfD, FDP und Linke enthielten sich.

Mit dem Gesetz sollen vor allem gesetzliche Unklarheiten beseitigt werden, um den Systemwechsel bei den Unterkunftskosten der besonderen Wohnform (SGB XII, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) vorzubereiten. Dieser Systemwechsel sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2020 Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen personenzentriert ausgerichtet sein sollen und es keine Unterscheidung mehr nach ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen mehr geben soll. Die neu eingefügten Änderungen betreffen unter anderem Übergangsregelungen, damit für Leistungsberechtigte durch die Systemumstellung eine Zahlungslücke zum Jahreswechsel 2019/2020 vermieden wird. Außerdem wurde klargestellt, dass auch Menschen, die ausschließlich Blindenhilfe erhalten, von dem privilegierten Erwerbsfreibetrag bei der Anrechnung von Einkommen profitieren können.

In der Debatte bezeichnete Kerstin Griese (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Reform der Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 als "wohl bedeutendsten" Schritt zu mehr Teilhabegerechtigkeit. "Wir werden mit diesem Gesetzentwurf nicht aufhören, tätig zu sein", kündigte Wilfried Oellers (CDU) unter Hinweis auf das Angehörigen-Entlastungsgesetz an. Angelika Glöckner (SPD) betonte, Ziel müsse es nun sein, mehr Menschen den Übergang von Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Uwe Witt (AfD) warf der Regierung vor, nicht genug zu tun, um Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Jens Beeck (FDP) kritisierte die Benachteiligung der "anderen Leistungsanbieter" gegenüber den Werkstätten. Angesichts der Dramatik der Umstellung ab Januar seien noch zu viele Fragen offen, sagte Beeck. Sören Pellmann (Die Linke) forderte eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, denn nur so würden Anreize geschaffen, mehr Menschen mit Behinderungen einzustellen. Corinna Rüffer (Grüne) kritisierte das Konzept der "anderen Leistungsanbieter" als Alternative zu den Werkstätten als völlig unausgereift.