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Recht : Kinder besser schützen

Versuch des Cybergroomings soll strafbar werden

21.10.2019
2023-08-30T12:36:28.7200Z
2 Min

Kinder und Jugendliche sollen im Internet besser vor sexuellem Missbrauch geschützt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (19/13836) vorgelegt, wonach bereits der Versuch des sogenannten Cybergroomings strafbar sein soll. Der englische Begriff steht für das Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte.

Der Straftatbestand soll dem Entwurf zufolge für Fälle gelten, in denen ein Täter lediglich glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen, zum Beispiel einem Ermittler, der sich als Kind ausgibt, kommuniziert. Für eine Strafbarkeit könne es im Sinne einer effektiven Abschreckung möglicher Täter nicht davon abhängen, ob das von ihm über das Internet kontaktierte Opfer seinen Vorstellungen entsprechend tatsächlich ein Kind sei oder nicht, lautet die Begründung.

Streit über Vorverlagerung Justiz-Staatssekretär Christian Lange (SPD) sagte in der ersten Beratung vergangene Woche, mit dem Entwurf würden Strafbarkeitslücken geschlossen, ohne über das Ziel hinauszuschießen. Die Strafbarkeit des Täters dürfe nicht davon abhängen, ob die kontaktierte Person seinen Vorstellungen entsprechend tatsächlich ein Kind ist oder nicht.

Während die Redner der Koalitionsfraktionen und der AfD den Entwurf begrüßten, traf er bei den anderen Parteien auf Kritik. Cybergrooming sei ohne Frage ein großes Problem, sagte der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae. Es sei moralisch nachvollziehbar, schon den untauglichen Versuch der Vorbereitung strafbar machen zu wollen. Jedoch sei dies dogmatisch extrem weitgehend und kompliziert. Das sollte gut überlegt sein. Für Die Linke sprach sich Niema Movassat gegen den Entwurf aus. Die Vorlage missachte den Sinn und Zweck des Strafrechts, denn zusätzlich solle beim Cybergrooming der untaugliche Versuch strafbar gemacht werden. Für Dinge, die im Vorfeld einer Rechtsgutverletzung lägen, sei aber das polizeiliche Gefahrenabwehrrecht da. Canan Bayram (Grüne) lehnte eine Vorverlagerung ebenfalls ab. Effektiver Schutz vor Kindesmissbrauch brauche mehr als den wohlfeilen Ruf nach mehr Strafrecht, sagte sie, nämlich mehr Personal und Technik bei der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sowie mehr Prävention.

Die Koalitionsparteien betrachten den Entwurf als Ausdruck des Willens, mehr gegen Kindesmissbrauch und die sexuelle Gewalt gegen Kinder zu tun. Thorsten Frei (CDU) sagte, das Gesetzesvorhaben sei ein wichtiger Schritt, um das Internet für Kinder ein Stück sicherer zu machen. Gleichzeitig müsse man sich Gedanken darüber machen, ob dies schon ausreichend sei, sagte Frei unter Hinweis auf fehlende Ermittlungsmöglichkeiten im Darknet, dem anonymisierten Bereich des Internets.

Johannes Fechner (SPD) verteidigte die geplante Ausweitung der Strafbarkeit, denn ein Täter zeige mit dem Versuch der Kontaktaufnahme seine Gefährlichkeit. Für die SPD sei es im Kampf gegen Kindesmissbrauch neben der Verbesserung des Strafrechts wichtig, mehr Personal bei der Justiz und der Polizei zu schaffen. Auch deshalb sei mit den Ländern der Pakt für den Rechtsstaat abgeschlossen worden.

Der Entwurf wurde in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Die Vorlage ist auch Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses am 6. November.