Piwik Webtracking Image

Immobilien : Share Deals bleiben

Experten-Kritik an geplanter Neuregelung

21.10.2019
2023-08-30T12:36:29.7200Z
2 Min

Wissenschaftler und Wirtschaft bezweifeln, dass die zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer vorgenommenen sogenannten Share Deals mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (19/13437) in Zukunft reduziert werden können. Umgehungsgestaltungen würden mit dem Gesetzentwurf keinesfalls effektiv verhindert, erklärten die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft in einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses in der vergangenen Woche. Dem Gesetzentwurf fehle eine zielgenaue Ausrichtung, so dass mit erheblichen "Kollateralschäden" für sämtliche Branchen zu rechnen sei. Vor "Kollateralschäden" wurde auch von mehreren anderen Sachverständigen gewarnt.

Nach der bisherigen Steuerregelung wird bei einem Erwerb von weniger als 95 Prozent der Anteile einer Immobiliengesellschaft innerhalb von fünf Jahren keine Grunderwerbsteuer fällig. Die Neuregelung sieht vor, dass die Beteiligungsschwelle, ab der ein Grundstückserwerb angenommen wird, auf 90 Prozent abgesenkt wird. Außerdem soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer die Anteilskäufe der neuen Eigentümer berücksichtigt werden. Sie soll statt fünf in Zukunft zehn Jahre betragen. Der als Sachverständiger geladene niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) erklärte dazu, wer eine Gestaltung auf 94,9 Prozent hinbekomme, bekomme auch 89,9 Prozent hin. Der Gesetzentwurf erreiche die Ziele nicht, warnte Hilbers, der sich für ein "schlüssiges, effektives und systematisches Gesamtkonzept" aussprach.

Die Spitzenverbände der Wirtschaft kritisierten, dass in Zukunft Unternehmen erfasst würden, die Immobilien für die operativen Geschäfte des Unternehmens benötigen würden, zum Beispiel Produktionshallen und Bürogebäude. Bei diesen würden zukünftig wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen unter Beteiligung von grundbesitzenden Gesellschaften behindert. Ebenfalls würden Immobilien als Kapitalanlage, beispielsweise für Altersvorsorgeprodukte, getroffen, obgleich derartige Investitionen ebenfalls nicht aus Steuerspargründen getätigt würden.

Weitere Absenkung Kritik kam auch aus der Wissenschaft. Professor Henning Tappe von der Universität Trier brachte eine Absenkung der Grenze auf 75 Prozent ins Spiel. Es werde zwar das Scheunentor geschlossen, "aber die Flügeltür bleibt offen". Für eine Absenkung auf 75 Prozent plädierte auch Professor Rainer Wernsmann (Universität Passau).