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Einkommensteuer I : Förderung von E-Dienstwagen

21.10.2019
2023-08-30T12:36:29.7200Z
1 Min

Wirtschaft und Gewerkschaften begrüßen die von der Bundesregierung geplante bessere Förderung von Elektro-Dienstwagen. Die zeitliche Erweiterung der steuerlichen Begünstigungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge bis zum Jahr 2030 (bisher Ende 2021) ermögliche es, die aktuellen Fahrzeugflotten nachhaltig auf entsprechende Fahrzeuge umzustellen, stellten die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft in der vergangenen Woche in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/13436) fest. Der Deutsche Gewerkschaftsbund erklärte, diese Maßnahmen könnten zusammen einen kleinen, aber sehr wichtigen Impuls zum Gelingen der Verkehrswende liefern. Damit diese Maßnahmen aber nicht ins Leere laufen würden, müssten die infrastrukturellen Bedingungen der Verkehrswende geschaffen werden.

Die Deutsche Steuergewerkschaft bezeichnete den gesetzgeberischen Willen, aus ökologischen Gründen die Elektromobilität langfristig zu fördern, als grundsätzlich nachvollziehbar und begrüßenswert. Kritisiert wurde, dass die Förderung über den Umweg der Dienstwagenbesteuerung erfolgen solle. Eine Förderung der Elektromobilität könne außerhalb des Steuerrechts genauer geregelt werden, so die Steuergewerkschaft. Die Deutsche Umwelthilfe bezeichnete die vorgesehenen Maßnahmen als unzureichend.