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Hartz IV : Zwischen den Extremen

Mit dem Verfassungsgerichtsurteil zu Sanktionen sind die Fraktionen zufrieden

11.11.2019
2023-08-30T12:36:30.7200Z
4 Min

Die Lösung liegt also in der Mitte: Seit Monaten hatte sich das Bundesverfassungsgericht nun schon mit der Frage der Rechtmäßigkeit von Sanktionen im Hartz-IV-System befasst. Und nicht wenige hofften, dass die Karlsruher Richter die Sanktionen komplett für verfassungswidrig erklären würden. Das Argument der Kritiker lautete: Wenn das staatlich zu garantierende Existenzminimum gekürzt wird, verletzt dies die Menschenwürde und widerspricht damit Artikel 1 des Grundgesetzes. In der vergangenen Woche verkündeten die Verfassungsrichter ein Urteil (1 BvL 7/16), das zwischen den beiden Extrempositionen liegt, also den Verfechtern harter Sanktionen auf der einen und den Sympathisanten einer sanktionsfreien Mindestsicherung auf der anderen Seite.

Zunächst einmal bestätigten die Richter das Prinzip des Förderns und Forderns bei Hartz IV. Denn sie halten es grundsätzlich für gerechtfertigt, die Zahlung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende an bestimmte Mitwirkungspflichten der Langzeitarbeitslosen zu knüpfen. Dazu gehört auch die Aufnahme einer "geringerwertigen" Arbeit. Deswegen sah sich unter anderem die CDU in ihrer Position bestätigt, als der Bundestag vergangene Woche über mehrere Anträge von Linken und FDP zum Hartz-IV-Komplex debattierte.

Paradox mutete es deshalb auf den ersten Blick an, dass auch Grüne und Linke, die für eine sanktionsfreie Mindestsicherung eintreten, das Karlsruher Urteil lobten. Der Grund: Die Richter haben gleichzeitig eine Sanktionspraxis verworfen, die sie als nicht verfassungsgemäß bewerteten: So darf es künftig keine 60- oder 100-prozentigen Sanktionen oder gar eine Streichung der Unterkunftskosten mehr geben. Eine 30-Prozent-Kürzung für alle, die ihren Pflichten nicht nachkommen, hält das Gericht aber für vertretbar. In diesen Fällen könne davon ausgegangen werden, dass die abschreckende Wirkung ausreiche, um eine Mitwirkung zu erreichen. Bis der Gesetzgeber eine Neuregelung gefunden habe, gelte, dass keine Über-30-Prozent-Sanktionen mehr verhängt werden dürfen, heißt es in dem Urteil.

Das Gericht habe klargestellt, dass das Prinzip der Eigenverantwortung in der Grundsicherung weiter gelte, zeigte sich Matthias Zimmer (CDU) zufrieden. Jedoch müssten Sanktionen stets an ihrer Wirksamkeit gemessen werden. Wenn sich diese in Zukunft erhöhe, müsste über das Thema neu verhandelt werden, glaubte er. Zunächst gehe er jedoch davon aus, dass sich viele Debatten darüber, ob Hartz IV die Menschenwürde verletze, erübrigen werden, so Zimmer.

Keinen Frieden mit Hartz IV Sven Lehmann (Grüne) bezeichnete das Verfassungsgerichtsurteil als "wichtigen Etappensieg" für die sozialen Grundrechte. Hartz-IV-Leistungsbezieher würden jedoch immer noch nicht auf Augenhöhe behandelt. "Das System des Forderns und Förderns ist schon lange in einer Schieflage. Wir sollten endlich zu einem Schützen und Unterstützen kommen", forderte er. Nötig seien eine sanktionsfreie Mindestsicherung und höhere Löhne. Beschäftigte und Arbeitslose dürften nicht länger gegeneinander ausgespielt werden, sagte Lehmann.

Katja Kipping (Die Linke) erklärte, jeder dritte von Sanktionen Betroffene lebe mit Kindern zusammen. "Sanktionen gefährden das Kindeswohl", sagte sie und kritisierte, dass in der Grundsicherung deutlich weniger Geld für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung stünde als beim Arbeitslosengeld I. "Hartz IV bedeutet eine Spaltung der Gesellschaft und deshalb werden wir nie unseren Frieden damit machen."

Das Urteil des Verfassungsgerichts als Chance für weitergehende Reformen am Hartz-IV-System zu nutzen, forderten auch SPD und FDP. So mahnte Pascal Kober für die Liberalen, die Politik solle nun die Chance nutzen, für die 90 Prozent, die mit dem System keine Probleme haben, mehr zu erreichen, nämlich den Einstieg in den Arbeitsmarkt und den Aufstieg innerhalb des Arbeitsmarktes zu erleichtern. Kober forderte unter anderem höhere Hinzuverdienstgrenzen in der Grundsicherung.

Dagmar Schmidt (SPD) betonte, ihre Partei fühle sich durch das Urteil bestätigt, denn derzeit sei das Sanktionsystem viel zu hart. "Wir brauchen eine umfassende Sozialstaatsreform. Wir wollen gesellschaftlich sinnvolle Arbeit schaffen und finanzieren lieber diese als Arbeitslosigkeit", sagte sie unter Verweis auf das Sozialstaatskonzept ihrer Partei.

Jörg Schneider (AfD) ging auf das Urteil nicht ein, sondern auf die zur Debatte stehenden Anträge. Er kritisierte unter anderem die Linken-Forderung nach einer Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro. Dies werde in größerem Umfang Industriearbeitsplätze vernichten. Die Ursache, dass Beschäftigte im Niedriglohnsektor zu wenig Geld hätten, liege nicht an der Höhe der Löhne, sondern an den hohen Sozialabgaben, zeigte er sich überzeugt.

Nach Ende der Debatte wurde ein Antrag (19/14788) der Linken für eine grundsätzliche Reform des Hartz-IV-Systems an die Ausschüsse überwiesen. Drei weitere Anträge der Fraktion wurden abgelehnt: Wohnkostenlücke schließen (19/6526); Regelsatz auf 582 Euro anheben (19/10621); Erhöhung der Bagatellgrenze für Rückforderungen auf 50 Euro (19/11097). Auch zwei Anträge der FDP fanden keine Mehrheit. Sie hatte ebenfalls Änderungen bei der Bagatellgrenze gefordert (19/14064) sowie eine Pauschalierung bei den Unterkunftskosten (19/7030).