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Pflegekosten : Angehörige werden entlastet

Unterhaltsrückgriff in der Sozialhilfe erst ab 100.000 Euro wirksam

11.11.2019
2023-08-30T12:36:30.7200Z
2 Min

Kinder, die sich bisher finanziell an den Heimkosten ihre pflegebedürftigen Eltern beteiligen müssen, aber weniger als 100.000 Euro im Jahr verdienen, können sich freuen. Denn ab Januar 2020 werden nur noch jene Angehörige zur Kasse gebeten, die über ein Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro verfügen. Der Bundestag beschloss in der vergangenen Woche das sogenannte Angehörigen-Entlastungsgesetz (19/13399; 19/14384; 19/14868) in geänderter Fassung. Für das Gesetz stimmten CDU/CSU, SPD und die Grünen. AfD, Linke und FDP enthielten sich.

Das Gesetz sieht vor, die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu 100.000 Euro in der Sozialhilfe auszuschließen. Das bedeutet, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern, die die sogenannte Hilfe zur Pflege erhalten, erst ab einer Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. Dies soll auch für Eltern mit volljährigen, pflegebedürftigen Kindern gelten. Der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe wird damit erheblich eingeschränkt. Gleichzeitig wird die Beschränkung des Unterhaltsrückgriffs auch auf andere Leistungen des SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) ausgedehnt, soweit keine minderjährigen Kinder betroffen sind.

Die Begrenzung des Unterhaltsrückgriffs soll ferner auch in der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) durch einen Verzicht auf Elternbeiträge bei volljährigen Leistungsbeziehern gelten. Darüber hinaus enthält das Gesetz weitere Vorgaben, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, unter anderem einen erleichterten Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Außerdem soll die unabhängige Teilhabeberatung dauerhaft sichergestellt und ein Budget für Ausbildung innerhalb der Werkstätten eingeführt werden.

In der Debatte betonte Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD), es sei "unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit", Menschen in der Lebensmitte, die arbeiten und vielleicht Kinder erziehen, vor unkalkulierbaren finanziellen Risiken zu schützen. Wilfried Oellers (CDU) wies auf die kommenden finanziellen Belastungen der Kommunen hin, die ab 2020 die finanzielle Lücke für die Heimkosten ausgleichen müssten. Bis 2025 werde man die Kostenentwicklung deshalb evaluieren und wenn nötig nachjustieren. Angelika Glöckner (SPD) zeigte sich zuversichtlich, dass bis 2025 eine Lösung für die Kommunen gefunden werde.

Kritik gab es dagegen aus den Reihen der Opposition: Jürgen Pohl (AfD) kritisierte, das Gesetz konterkariere die Vorrangigkeit der ambulanten Pflege, was die Union allerdings abstritt. Pohl warnte außerdem, mit dem Gesetz würden die Kommunen zum "Sozialfall unserer Gesellschaft". Jens Beeck (FDP) unterstützte zwar ausdrücklich die Entlastung der Angehörigen. Die Finanzlast den Kommunen aufzubürden, sei jedoch "grundfalsch". Matthias W. Birkwald (Die Linke) sagte: "Das Gesetz entlastet zwar 30.000 Angehörige im Rahmen der Hilfe zur Pflege, aber die mehr als drei Millionen pflegenden Angehörigen warten weiter auf soziale Sicherung. Das ist schlecht." Corinna Rüffer (Grüne) kritisierte, dass noch zu viele Gruppen weiter im Regen stünden. So hätten Eltern minderjähriger behinderter Kinder eine enorme psychische, aber auch finanzielle Belastung zu tragen. Hier müsse endlich gehandelt werden, forderte sie.