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VERFASSUNG : Schutz für Homosexuelle

Ergänzung des Grundgesetzes gefordert

11.11.2019
2023-08-30T12:36:30.7200Z
1 Min

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden" - so steht es in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes. FDP, Linke und Grüne wollen diesen Satz um das Merkmal der sexuellen Identität ergänzen. Obgleich sich die rechtliche Situation von Lesben, Schwulen und Bisexuellen stark verbessert habe, stoße die Lebensführung etwa von Homosexuellen noch immer auf Vorbehalte, was sich in rechtlicher und sozialer Diskriminierung niederschlage, schreiben die drei Fraktionen in einem gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (19/13132), über den der Bundestag vergangene Woche in erster Lesung debattierte.

Ulle Schauws (Grüne) betonte dabei, bei der Verfassungsergänzung gehe es nicht um Symbolpolitik, sondern um den Abbau rechtlicher Nachteile. Jens Brandenburg (FDP) warb dafür, den Schutz der sexuellen Identität "im Wortlaut des Grundgesetzes" zu garantieren. Doris Achelwilm (Linke) forderte, "Gleichheitsgrundsätze so verbindlich wie möglich" zu machen.

Karl-Heinz Brunner (SPD) nannte es nötig, diese Grundgesetzänderung durchzuführen", dazu aber "den großen gesellschaftlichen und parlamentarischen Konsens herbeizuführen". Volker Ullrich (CSU) warb dafür, über den Vorstoß intensiv zu beraten mit "offenem Ergebnis".

Fabian Jacobi (AfD) bewertete den Vorstoß als überflüssig. Eine Bedrohung Homosexueller gehe in Deutschland heute "wohl kaum" vom Staat aus.