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Justiz : Im Schnellverfahren

Koalition will den Rechtsstaat stärken, Opposition sieht eine Beschneidung von Rechten

11.11.2019
2023-08-30T12:36:30.7200Z
3 Min

Mit einer "Modernisierung des Strafverfahrens" will die Koalition den Rechtsstaat stärken: Gerichtsverfahren sollen durch Änderungen im Prozessrecht effizienter und schneller gestaltet, Ermittlungsbefugnisse ausgeweitet werden. Für die schon länger diskutierten Themen setzt die Koalition dabei selbst auf ein parlamentarisches Schnellverfahren: Der Gesetzentwurf von Union und SPD (19/14747) soll nach erster Lesung am vergangenen Donnerstag bereits an diesem Freitag vom Bundestag beschlossen werden - so zumindest der Plan.

In der Opposition gefällt das nicht jedem. Vertreter der Regierungskoalition focht dies während der Debatte vergangene Woche hingegen nicht an. Sie betonten, mit dem Vorhaben würden die Gerichte entlastet werden; an den Rechten der Beschuldigten werde es jedoch keine Abstriche geben. Das sah man bei der Opposition anders. Kritisiert wurden vor allem die geplante Möglichkeit der Ablehnung von Anträgen der Verteidigung und die Ausweitung des Ermittlungsinstrumentariums.

"Unser Rechtsstaat ist stark und die Justiz sein Aushängeschild", sagte Christian Lange (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium. Dennoch seien Staatsanwaltschaften und Gerichte vor allem in umfangreichen Verfahren mit einer Vielzahl von Beteiligten stark belastet. Die konkreten Forderungen aus der Justiz nach einer Entlastung würden mit der Vorlage erfüllt. Mit dem Pakt für den Rechtsstaat habe die Koalition bereits den Grundstein für eine erhebliche personelle Entlastung der Justiz gelegt. Jetzt folge mit der Vereinfachung und Beschleunigung von Strafverfahren der nächste wichtige Schritt.

Thorsten Frei (CDU) sagte, dass es zu einer Stärkung des Rechtsstaates gehöre, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu setzen, dass Strafverfahren zügig durchgeführt werden können ohne Abstriche bei Qualität und Beschuldigtenrechten. Zudem müssten den Ermittlungsbehörden die notwendigen Instrumente an die Hand gegeben werden können. Dabei seien die Ausweitung der DNA-Analyse und die Überwachung der Telekommunikation beim Wohnungseinbruchdiebstahl ganz wichtig.

Stärkung von Opferrechten Eva Högl (SPD) verwies auf die Stärkung und den besseren Schutz der Opfer von Sexualdelikten. Mit der Bündelung der Nebenklage sollten die Verfahren vereinfacht, aber nicht die Rechte von Nebenklägern beeinträchtigt werden. Die Kritik von FDP, Linken und Grünen wies sie zurück: "Damit machen wir weder kurzen Prozess, noch ist das ein reaktionäres Verständnis, sondern das ist eine moderne Weiterentwicklung unserer Strafprozessordnung."

Stephan Thomae (FDP) hatte zuvor der Koalition vorgeworfen, nach der Maxime "Ein kurzer Prozess ist ein guter Prozess" zu handeln. Die FDP, die mit einem eigenen Antrag (19/14244) Strafprozesse ebenfalls effektiver, schneller, moderner und praxistauglicher machen will, gehe diesen Weg nicht mit. Einigen Punkten wie der Stärkung der Opferrechte und der Bündelung der Nebenklage stimme sie zu. Effizienz und Schnelligkeit seien aber nicht die einzigen Kriterien des Strafprozesses. Oberstes Gebot sei die Wahrheitsfindung. Verfahren müssten fair bleiben; es gebe keinen Änderungsbedarf bei Befangenheits- und Beweisanträgen.

Friedrich Straetmanns (Linke) sagte, die wiederholten Rechtsmodernisierungsvorhaben der Großen Koalition seien Gesetze zur Beschneidung von Beschuldigten- und Angeklagtenrechten. Die hier und im Befangenheitsrecht geplanten Änderungen finde er bedenklich. Die geplante Ausweitung der DNA-Analyse bezeichnete Straetmanns als brandgefährlich. Es handele sich dabei um "Racial Profiling" und gehöre nicht in die Strafprozessordnung. Die politische Rechte erhalte so die Möglichkeit, "ihre rassistische Erzählung von Migration und Kriminalität als zwei Seiten einer Medaille zu etablieren". Zudem gebe es bei der DNA-Analyse und auch bei der Telefonüberwachung verfassungsrechtliche Bedenken. Insgesamt zeuge der Gesetzentwurf von einem reaktionären Prozessverständnis, sagte Straetmanns.

Canan Bayram (Grüne) schloss sich der Kritik Straetmanns' an. Sie sieht keine Notwendigkeit für eine Ausweitung der forensischen DNA-Analyse. Dies wäre ein gravierender Tabubruch, sagte sie. "An die Gefahr der rassistischen Gruppendiskriminierung scheint diese Bundesregierung überhaupt nicht gedacht zu haben." In dem Entwurf komme zudem ein "Generalverdacht der Prozesssabotage, der Prozessverschleppung und Konfliktverteidigung gegenüber den Strafverteidigern" zum Ausdruck. Bayram kritisierte auch, dass der Entwurf innerhalb einer Woche beschlossen werden soll. Es gebe keinen Grund für die Eilbedürftigkeit.

Kein großer Wurf Thomas Seitz (AfD) sagte, der Koalitions-Entwurf werde seinem hohen Anspruch nicht gerecht. Die Ziele seien nicht alle falsch, die Vorlage sei aber Stückwerk. In Wahrheit gehe es der Regierung darum, der seit Jahren unter permanenter Überlastung leidenden Strafjustiz durch punktuelle Eingriffe wieder etwas mehr Luft zu verschaffen. Uneingeschränkt zu begrüßen sei dagegen die Ausweitung der DNA-Analyse. Dies habe nichts mit Diskriminierung zu tun, sagte Seitz. "Wer hier von Racial Profiling spricht, sollte überlegen, ob er nicht eher die hohe Delinquenz einer bestimmten Klientel verschleiern will", sagte der AfD-Abgeordnete. Michael Wojtek