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Co2-Bepreisung : Wirkung des Emissionshandels wird bezweifelt

Sachverständige üben deutliche Kritik und äußern verfassungsrechtliche Bedenken am Gesetzentwurf für die Sektoren Verkehr und Wärme

11.11.2019
2023-08-30T12:36:30.7200Z
3 Min

Sozial gerecht? Hinreichende Lenkungswirkung? Diese Fragen stellen sich Teile der Opposition beim Blick auf die Modalitäten eines von Bundesregierung angepeilten nationalen Alleingangs in der Klimaschutzpolitik. Um die Ziele bei der Reduzierung des Treibhausgases zu erreichen, soll ab 2021 ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt werden - zusätzlich zu dem Emissionshandelssystem der EU, das für weite Teile der Energiewirtschaft und Industrie gilt. Auf CO2 wird ein in Stufen steigender Preis erhoben, den Anbieter oder Lieferanten fossiler Brenn- und Kraftstoffe zu entrichten haben. Diese geben das an die Verbraucher weiter.

Anhörung Der Bundestag begann in der vergangenen Woche mit der Beratung eines entsprechenden Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen "über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen" (19/14746). Zuvor war ein wortgleicher Regierungs-Entwurf (533/19) bereits im Umweltausschuss bei einer Sachverständigen-Anhörung bewertet worden. Die Befunde reichten von prinzipieller Zustimmung bei teils deutlicher Kritik im Detail über erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bis hin zur völligen Ablehnung.

Peter Reitz (European Energy Exchange) sprach von einer grundsätzlich richtigen Entscheidung. Die fünfjährige Einführungsphase dauere aber zu lange. Stattdessen seien zwei Jahre ausreichend.

Mit den Auswirkungen auf den "Otto-Normalverbraucher" befasste sich Gewerkschafter Ralf Bartels von der IG Bergbau, Chemie, Energie. Mit der CO2-Bepreisung für die Sektoren Wärme und Verkehr gehe eine konkrete Belastung aller Haushalte und Unternehmen einher. Doch denen stünden oft keine klimafreundlichen Verhaltensweisen zur Verfügung, um diese Belastungen zu vermeiden. So fehle im ländlichen Raum ein gut ausgebauter Nah- und Fernverkehr. Heizen und Mobilität dürften nicht einfach nur teurer werden. Die Rückverteilung über Strompreis und Pendlerpauschale sei im Klimaschutzprogramm 2030 sozial unausgewogen.

Professor Christian Küchen säte namens des Mineralölwirtschaftsverbands Zweifel an der Wirkung der vorgesehenen Maßnahmen. Sie würden nicht ausreichen, um wachsende Anteile erneuerbarer Kraftstoffe, die zur Erreichung der klimapolitischen Ziele notwendig wären, in den Markt zu bringen. Er warb deshalb für eine flankierende Umstellung der bestehenden Energiesteuern auf Kraftstoffe hin zu einem CO2-Bepreisungssystem. Dies würde nach seiner Ansicht kurzfristig ein kräftiges, aber sozial verträgliches Preissignal schaffen.

Bedenken Zwei Juristen - und der seltene Fall, dass beide einer Meinung waren: Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht äußerte tiefgreifende verfassungsrechtliche Bedenken. Professor Stefan Klinski von der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht meinte, das Konzept des Gesetzentwurfs lasse sich nur halten, wenn das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Rechtsprechung lockern oder entsprechend erweitern sollte. Er wartete mit einer "praktisch wirkungsgleichen Alternative" auf, nämlich einen CO2-Zuschlag zur Energiesteuer einzuführen. Dies unterliege verfassungsrechtlich keinen ernsthaften Bedenken, sei aber wegen des Begriffs Steuer politisch wohl nicht gewollt.

Brigitte Knopf vom Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change gab zu bedenken, dass der CO2-Preis aufgrund seiner geringen Höhe von anfänglich zehn Euro und später 35 Euro bis zum Jahre 2025 zunächst kaum eine Lenkungswirkung entfalten werde. Zur Erreichung der Klimaschutzziele sei stattdessen ein Preispfad notwendig, der 2021 bei etwa 50 Euro pro Tonne liegen müsse und bis 2030 auf 120 Euro anwachse. Der niedrige Einstiegs-Preispfad mache das Erreichen der 2030er-Ziele unnötig teuer.

Professor Hans-Günter Appel (NAEB Stromverbraucherschutz) sah keine plausiblen Grundlagen für das geplante Gesetz. Der menschliche Einfluss auf das Wetter und damit auch auf das Klima sei vernachlässigbar gering, schrieb Appel in seiner Stellungnahme. Der Gesetzentwurf entpuppe sich als eine Steuererhöhung und Ausweitung der staatlichen Verwaltung, ohne eine deutliche Reduzierung der CO2-Emissionen zu erreichen, kritisierte Appel.