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Steuern I : Förderung der Forschung

11.11.2019
2023-08-30T12:36:30.7200Z
1 Min

In Deutschland wird erstmals eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FUE) eingeführt. Der Bundestag stimmte am Donnerstag dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (19/10940, 19/11728, 19/14875) zu, nachdem die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD am Mittwoch im Bundestags-Finanzausschuss noch einige Änderungen vorgenommen hatten. Dies war unter anderem notwendig geworden, um den Beihilfevorschriften der EU zu entsprechen. Außerdem wurde die Auftragsforschung (für Dritte gegen Entgelt) mit in das Gesetz einbezogen. Für die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses stimmten die Koalitionsfraktionen sowie die AfD. Gegen den Entwurf stimmte die Linksfraktion, während sich die Fraktionen von FDP und Grünen enthielten. Ein Antrag der AfD-Fraktion auf Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung (19/4844) wurde abgelehnt.

Mit der steuerlichen Forschungszulage soll erreicht werden, dass insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen vermehrt in Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten investieren, heißt es in dem Gesetz. Bei den Vorhaben, für die eine Förderung beantragt werden kann, muss es sich um Grundlagenforschung, angewandte Forschung oder experimentelle Entwicklung handeln. Laut Finanztableau wird von Kosten für die Forschungszulage in Höhe von rund 1,15 Milliarden Euro ab 2021 ausgegangen. Der Betrag soll bis 2024 auf rund 1,3 Milliarden Euro steigen.