Piwik Webtracking Image

Steuern II : Ausland lockt mit Mini-Steuer

11.11.2019
2023-08-30T12:36:30.7200Z
1 Min

Grenzüberschreitende Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen sollen zeitnah identifiziert und auch verringert werden. Um die Erosion des deutschen Steuersubstrats zu verhindern, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (19/14685) eingebracht. Am Donnerstag wurde der Entwurf vom Bundestag an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. "Die Steuergestaltungen werden immer ausgefeilter und machen sich häufig die höhere Mobilität von Kapital, Personen und immateriellen Werten zunutze. Bei grenzüberschreitenden Strukturen werden regelmäßig die Unterschiede der Steuerrechtsordnung in mehrerer Staaten ausgenutzt", heißt es in dem Entwurf. Damit könnten die steuerpflichtigen Gewinne in Staaten mit vorteilhafteren Steuersystemen verlagert oder es könne die Gesamtsteuerbelastung der Steuerpflichtigen verringert werden.

Der Gesetzentwurf sieht eine Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungsmaßnahmen für sogenannte Intermediäre vor. Sollten diese jedoch Auskunft über das verweigern, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigter oder vereidigter Buchprüfer (Berufsgeheimnisträger) anvertraut oder bekannt geworden sei, gehe die Mitteilungspflicht auf den Nutzer der Steuergestaltung selbst über, wird in dem Gesetzentwurf erläutert. Die Informationen sollen zwischen den EU-Staaten ausgetauscht werden.